Benutzungsordnung für die Fachbibliothek am Juristischen Seminar vom 30.11.1999

§ 1 Zweck:

Die Fachbibliothek am Juristischen Seminar ist die zentrale juristische Bibliothek der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Sie ist eine Präsenzbibliothek. Eine Ausleihe von Büchern findet nur in begründeten Ausnahmefällen statt.

§ 2 Benutzer:


Zur Benutzung der Fachbibliothek am Juristischen Seminar sind berechtigt:

  • a) Alle Universitätsmitglieder
  • b) Angehörige juristischer Berufe
  • c) Gerichte und Behörden


§ 3 Öffnungszeiten:

Die Öffnungszeiten der Fachbibliothek am Juristischen Seminar werden durch Aushang bekanntgegeben. Aus begründetem dienstlichen Anlaß kann die Bibliothek geschlossen werden. Die Termine für geplante Schließungen sollen den Benutzern rechtzeitig durch Anschlag bekanntgegeben werden.

§ 4 Zutritt:

Die Räume des Juristischen Seminars dürfen nicht mit Überbekleidung, Aktentaschen, Rucksäcken o. ä. betreten werden. Für die Ablage dieser Gegenstände stehen Garderobenschränke zur Verfügung. Mitgeführte Gegenstände sind beim Betreten und Verlassen des Seminars dem Aufsichtspersonal an der Bücherausgabe unaufgefordert vorzuzeigen. Das Aufsichtspersonal kann verlangen, daß ihm einzelne Bücher, Hefte etc. besonders vorgelegt werden.

§ 5 Benutzerkarten:

Die Benutzung der Bibliothek setzt den Besitz einer Benutzerkarte voraus. Das gilt nicht für Professoren, Privatdozenten sowie wissenschaftliche Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter der Fakultät. Benutzerkarten werden gebührenfrei von der Seminarverwaltung an der Bücherausgabe ausgegeben. Der Name, die Anschrift und bei Studierenden die Semesterzahl sind in einem Benutzerbuch aufzuzeichnen. Mit dem Empfang einer Benutzerkarte bzw. mit der Benutzung erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung an. Die Benutzerkarte ist beim Betreten des Seminars an der Bücherausgabe abzugeben und wird dem Benutzer beim Verlassen des Seminars wieder ausgehändigt.

§ 6 Ruhe und Ordnung:

Bei ihrem Aufenthalt in den Räumen des Seminars haben die Benutzer sich so zu verhalten, daß andere Benutzer nicht belästigt werden und das Inventar des Seminars geschont wird. Rauchen ist nicht gestattet. Als Pausenraum (Essen, Trinken, Unterhaltungen, Nutzen von Mobilfunktelefonen) steht nur die „Wandelhalle" mit anschließender Teeküche im Erdgeschoß zur Verfügung. Das Mobiliar hat in den jeweiligen Räumen zu verbleiben. Den Anordnungen des Seminarpersonals ist Folge zu leisten.

§ 7 Benutzung der Bücher:

Die Bücher der Präsenzbibliothek sind pfleglich zu behandeln. Sie sind unmittelbar nach Gebrauch, spätestens am Abend desselben Tages, an ihren Standort zurückzustellen. Kopieren ist im Rahmen von § 53 UrhG gestattet, soweit es nicht für einzelne Bände untersagt ist. Die Bücher sind dabei sorgfältig zu behandeln. Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen ist der Benutzer verantwortlich. Von den Benutzern versteckte und nicht wieder eingestellte Bücher können von der Leitung der Fachbibliothek eingezogen werden. Für die Beschädigung von Büchern haften die Schädiger nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Bücherausgabe:

Die in der Bücherausgabe aufgestellten Bücher, Zeitschriften etc. können von dort zur Benutzung in den Arbeitsräumen entliehen werden. Die Anzahl der Bände je Benutzer und die Dauer der Benutzung können in begründeten Fällen eingeschränkt werden. Loseblattausgaben können von der Entleihmöglichkeit ausgenommen werden. Entliehene Werke dürfen nicht unbeaufsichtigt in den Seminarräumen hinterlassen werden und sind alsbald nach Gebrauch wieder abzugeben. Die Benutzerkarte ist dem Benutzer erst wieder auszuhändigen, wenn er sämtliche an der Bücherausgabe entliehenen Werke zurückgegeben hat.

§ 9 Magazine/Handapparate:

Bücher aus den Magazinen, Diensträumen des Personals und - in begründeten Ausnahmefällen - Handapparaten sind mit Bestellschein an der Bücherausgabe zu bestellen. Sie müssen dort bei Verlassen des Seminars wieder abgegeben werden.

§ 10 Ausleihe:

Mitglieder des Lehrkörpers sowie wissenschaftliche Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können bis zu 10 Bücher gegen Leihschein ausleihen. Weiterverleihen solcher Bücher ist nicht zulässig. Zeitschriftenbände und Festschriften sind innerhalb von 7 Tagen, andere Werke innerhalb von 21 Tagen zurückzugeben. Über Ausnahmen entscheidet der geschäftsführende Vorstand. In dringenden Fällen kann die Leitung der Fachbibliothek die vorzeitige Rückgabe entliehener Bücher anordnen. Ausleihwünsche von Mitgliedern des Lehrkörpers anderer Fakultäten sowie von Gerichten und Behörden werden berücksichtigt, soweit es die Belange von Lehre von Forschung zulassen.

§ 11 Examenskandidaten:

  • a) Examenskandidaten erhalten für die Dauer der Anfertigung ihrer Hausarbeit einen festen Arbeitsplatz zugewiesen. Die Arbeitsplätze werden durch das Personal der Bücherausgabe vergeben.
  • b) An jedem Arbeitsplatz dürfen über Nacht oder über Sonntag bis zu 10 Bände neben Büchern aus Privatbesitz oder aus der Zentralbibliothek stehenbleiben.
  • c) Zeitschriften, Entscheidungssammlungen und Gesetzblätter sind nach Gebrauch umgehend wieder einzustellen. Die gegen Bestellschein oder Steckkarte ausgegebenen Werke müssen bei Verlassen des Seminars in der Bücherausgabe a bgegeben werden.
  • d) Über Nacht und über Sonntag können während der Anfertigung der Hausarbeit bis zu 6 Bücher gegen Leihschein außer Haus ausgeliehen werden. Ausgeschlossen davon sind: Zeitschriften, Gesetzblätter, Entscheidungssammlungen, Loseblattausgaben, Festschriften, Dissertationen und nicht signierte kleine Schriften und wertvolle alte Bestände. Die Ausleihe ist montags bis freitags ab 19.00 Uhr und sonnabends ab 16.00 Uhr möglich. Die Bücher sind am folgenden Öffnungstag bis spätestens 10.00 Uhr persönlich zurückzugeben.
  • e) Nach Fertigstellung der Hausarbeit ist der zugewiesene Platz zu räumen und dies der Bücherausgabe mitzuteilen.

 

§ 12 Doktoranden:

Für Doktoranden stehen, soweit Raum vorhanden ist, feste Arbeitsplätze zur Verfügung. Sie haben die von ihnen benutzten Bücher der Fach- bibliothek täglich gem. §§ 7-9 dieser Benutzungsordnung zurückzugeben. In Ausnahmefällen kann auch für Doktoranden § 11 Abs. b dieser Benutzungsordnung angewendet werden.

§ 13 Ordnungsbestimmungen:

Benutzer, die erheblich gegen Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen, können von der Leitung der Fachbibliothek zeitweise oder ständig von der Benutzung der Fachbibliothek ausgeschlossen werden. Die Verhängung anderweitig vorgesehener Ordnungsmaßnahmen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die zivilrechtliche Haftung bleiben unberührt.

§ 14 Soweit in dieser Benutzungsordnung die männliche Form gewählt worden ist, dient dies nur der besseren Lesbarkeit. Selbstverständlich sind weibliche Personen stets einbezogen.

§ 15 Diese Benutzungsordnung tritt nach Beschlußassung des Leitungsgremiums des Juristischen Seminars und Zustimmung der Leitung der Universitätsbibliothek am 1.12.1999 in Kraft