Benutzungsordnung für die Fachbibliothek am Institut für Ur- und Frühgeschichte vom 30.6.2009

Auf der Grundlage der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Kiel vom 24. Juli 1978, § 2 (3) (NBl. KM. Schl.-H., S. 271), wird mit Genehmigung der Leitung der Universitätsbibliothek vom 12.6.2009 für die Fachbibliothek am Institut für Ur- und Frühgeschichte die folgende Benutzungsordnung erlassen. Die Bestimmungen der §§ 5-6,8,9,10,12 der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek, die die Verwaltung der Fachbibliothek betreffen, werden von dieser Ordnung nicht berührt.

Soweit nicht weitere Unterscheidungen getroffen werden, sind Bücher im Sinne dieser Ordnung alle Informationsmedien.

§ 1    Allgemeines
Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Die Bücher dürfen nur in den besonders geregelten Fällen aus den Räumen entfernt werden.

§ 2    Benutzerkreis
Zur Benutzung sind alle Universitätsmitglieder und die Studierenden der Universität Kiel berechtigt, außerdem andere wissenschaftlich Interessierte nach Anmeldung im Sekretariat.

§ 3    Öffnungszeiten
Die Bibliothek ist für Personen, die keinen Zutritt durch Schlüssel haben, während der Dienstzeit nach Anmeldung im Sekretariat zugänglich.

§ 4    Anerkennung der Benutzungsordnung
Wer die Fachbibliothek benutzt, erkennt damit die Benutzungsordnung an.

§ 5    Benutzung der Bücher
Jede / jeder ist verpflichtet, die Bücher schonend zu behandeln und Anstreichungen und Bemerkungen in den Bücher zu unterlassen. Für Verlust und Beschädigung haftet die Benutzerin / der Benutzer. über Ersatz bzw. Entschädigung entscheidet die Leiterin / der Leiter der Fachbibliothek.

§ 6    Ausleihe
Ausleihe ist nur mit besonderer Genehmigung der Leiterin / des Leiters der Fachbibliothek oder der / des von dieser / diesem damit Beauftragten möglich.

Wer ein entliehenes Buch nicht fristgerecht zurückbringt, wird an die Rückgabefrist schriftlich erinnert und erforderlichenfalls gemahnt. Die Portokosten werden als Auslagen erhoben.

Wird ein entliehenes Buch nach dreimaliger Mahnung nicht zurückgebracht, übergibt die Fachbibliothek das Mahnverfahren an die Direktorin / den Direktor der Universitätsbibliothek. Dort wird die Zweckmäßigkeit des Verfahrens zur Wiedererlangung der Bücher nach § 17 der Benutzungsordnung der Zentralbibliothek geprüft. Ggf. wird das Verfahren eingeleitet.

§ 7    Seminar- und Arbeitsapparate
Seminarapparate, die häufig und regelmäßig gebrauchte Literatur zu den laufenden Veranstaltungen enthalten, werden von den Angehörigen des Lehrkörpers und der / dem damit Beauftragten zusammengestellt und gesondert aufgestellt. Arbeitsapparate zum ständigen Gebrauch der Angehörigen des Lehrkörpers stehen an deren Arbeitsplatz.

§ 8    Handapparate
Persönliche Handapparate bis zu höchstens 10 Büchern werden in den Arbeitsräumen des Instituts auf Antrag durch die Leiterin / den Leiter der Fachbibliothek oder durch die / den von dieser / diesem damit Beauftragte(n) gestattet.

§ 9    Registrierung entnommener Bücher
Alle vorübergehend oder längerfristig entnommenen Bücher (gem. § 7 und 8) müssen durch Vertreter am Standort nachgewiesen werden.

§ 10    Kopieren
Kopiermöglichkeiten sind im Sekretariat zu erfragen. Beim Kopieren ist besonders sorgfältig mit den Büchern umzugehen. Für Schäden, die entstehen, haftet die / der Kopierende.

§ 11    Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen
Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen beim Kopieren aus Büchern und Zeitschriften sowie bei der Benutzung digitaler Medien ist die Benutzerin / der Benutzer verantwortlich.

§ 12    Ruhe und Ordnung
Die Benutzerinnen und Benutzer müssen aufeinander Rücksicht nehmen und sich so verhalten, dass andere nicht gestört werden. Es ist nicht gestattet, in den Räumen der Bibliothek zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Das Telefonieren mit Mobilfunktelefonen ist ebenfalls verboten. Anweisungen des Bibliothekspersonals bzw. der Mitarbeiter(innen) im Sekretariat ist Folge zu leisten.

§ 13     Räumung der Arbeitsplätze
Vor Verlassen der Bibliothek sind die Arbeitsplätze mit Ausnahme der zugelassenen Dauerarbeitsplätze aufgeräumt zu hinterlassen. Bücher sind einzustellen.

§ 14    Schutz der Bibliotheksbestände

Mäntel und Taschen müssen, soweit Fächer und Schränke zur Verfügung stehen, dort aufbewahrt werden und dürfen in die Räume der Fachbibliothek nicht mitgenommen werden. Die Bibliotheksaufsicht bzw. das Sekretariat hat darauf zu achten, dass die Benutzungsordnung eingehalten wird und darf zu diesem Zweck Kontrollen durchführen.

§ 15    Ordnungsbestimmungen
Benutzer, die grob oder wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können von der Leiterin / dem Leiter der Fachbibliothek zeitweise oder ständig von der Möglichkeit zur Einrichtung eines Seminar- oder Arbeitsapparats, von der Möglichkeit der Ausleihe oder von der Benutzung der Fachbibliothek überhaupt ausgeschlossen werden.

§ 16    Inkrafttreten der Benutzungsordnung
Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Damit verliert die bisherige Benutzungsordnung ihre Gültigkeit.