Benutzungsordnung der Fachbibliothek am Physiologischen Institut vom 1.2.1979

§ 3

a) Institutsmitglieder dürfen alle Bücher und Zeitschriften mit Ausnahme der Hefte und Bücher auf dem Zeitschriften- und Mitteltisch für eine Zeit bis zu 14 Tagen entnehmen, um sie innerhalb des Hauses zu benutzen.

b) Benutzer, die nicht Institutsmitglieder sind, dürfen alle Bücher entleihen mit Ausnahme von: Hand- und Lehrbüchern und ungebundenen Zeitschriften. Sie wenden sich dazu an die Bibliotheksaufsicht und tragen sich in das Ausleihbuch ein.

Die Leihfrist beträgt in der Regel 14 Tage. Falls ein Buch von einem weiteren Benutzer gewünscht wird, kann die Bibliothek die Rückgabe nach einer Woche fordern. Rückgabe der Bücher an die Bibliotheksaufsicht oder notfalls im Sekretariat. Bitte das Rückgabedatum im Ausleihbuch eintragen.

§ 4 Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden gesondert bekanntgegeben.

§ 5 Wer die Bibliothek benutzt, erkennt damit die Benutzungsordnung an.

§ 6 Jeder ist verpflichtet, die Bücher schonend zu behandeln und Anstreichungen und Bemerkungen in den Bücher zu unterlassen. Für Verlust und Beschädigung haftet der Benutzer.

§ 7 Alle entnommenen Bücher müssen am Standort durch einen Vertreter nachgewiesen werden. Der Vertreter gibt bei Entnahme durch Institutsmitglieder (§ 3a) an: Name des Entleihers - Datum - Signatur des Buches bei Entleihung durch Auswärtige (§ 3b)

a) Name des Entleihers mit Adresse (für Univ.-Angehörige ggfs. nur das Institut)

b) Telefonnummer

c) Entleihdatum

d) Titel des Buches oder der Zeitschrift

e) Bandangabe

f) Erscheinungsjahr

§ 8 Kopieren ist gestattet, soweit nicht für einzelne Bücher das Gegenteil bestimmt ist. Die Bücher sind dabei sorgfältig zu behandeln; für Schäden, die entstehen, haftet der Kopierende. Er ist auch für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

§ 9 Die Benutzer müssen aufeinander Rücksicht nehmen und sich so verhalten, daß andere nicht gestört werden. Anweisungen der Bibliotheksaufsicht ist Folge zu leisten.

§ 10 Überkleider und Taschen dürfen nicht mit in die Bibliothek genommen werden.

§ 11 Der Bibliotheksaufsicht legen Sie bitte Studenten- oder Personalausweis vor.

§ 12 Benutzer, die grob und wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können vom Leiter der Bibliothek zeitweise oder ständig von der Möglichkeit der Ausleihe oder von der Benutzung der Bibliothek überhaupt ausgeschlossen werden.