Benutzungsordnung für die Fachbibliothek am Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung vom 19.6.2009

Auf der Grundlage der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Kiel vom 24. Juli 1978, § 2 (3) (NBl. KM. Schl.-H., S. 271), wird mit Genehmigung der Leitung der Universitätsbibliothek vom 12.6.2009 für die Fachbibliothek am Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung die folgende Benutzungsordnung erlassen. Die Bestimmungen der §§ 5,6,8,9,10,12 der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek, die die Verwaltung der Fachbibliothek betreffen, werden von dieser Ordnung nicht berührt.

Soweit nicht weitere Unterscheidungen getroffen werden, sind Bücher im Sinne dieser Ordnung alle Informationsmedien.

§ 1 Allgemeines
Die Fachbibliothek am Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung ist derzeit auf zwei Standorte verteilt. Sie setzt sich daher aus den beiden Bestandsgruppen zusammen, die sich aus der räumlichen Aufteilung des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung ergeben.

Die Fachbibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Das Ausleihen von Büchern ist daher grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich.

§ 2 Benutzerkreis
Zur Benutzung sind alle Universitätsmitglieder und alle wissenschaftlich Interessierten berechtigt. Benutzer, die nicht dem Institut selbst angehören, melden sich bitte im jeweiligen Sekretariat an.

§ 3 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Fachbibliothek werden durch Aushang am jeweiligen Standort bekannt gegeben.

§ 4 Anerkennung der Benutzungsordnung
Wer die Fachbibliothek benutzt, erkennt damit die Benutzungsordnung an.

§ 5 Benutzung der Bücher
Jede / jeder ist verpflichtet, die Bücher schonend zu behandeln. Anstreichungen und Bemerkungen in den Büchern sind zu unterlassen. Für Verlust und Beschädigung haftet die Benutzerin / der Benutzer. Über Ersatz bzw. Entschädigung entscheidet die Leiterin / der Leiter der Fachbibliothek.
 
§ 6 Ausleihe
Kurzfristige Ausleihe zum Kopieren ist gestattet. Dazu ist eine Meldung im jeweiligen Sekretariat erforderlich.

Ausleihe durch Institutsangehörige oder in Ausnahmefällen (z.B. durch Studierende mit Kindern) über Nacht oder übers Wochenende ist nur nach Genehmigung durch die Leiterin / den Leiter der Fachbibliothek oder durch eine / einen von ihr /  ihm damit Beauftragten möglich.

Wer ein entliehenes Buch nicht fristgerecht zurückbringt, wird an die Rückgabefrist schriftlich erinnert und erforderlichenfalls gemahnt. Die Portokosten werden als Auslagen erhoben.

Wird ein entliehenes Buch nach dreimaliger Mahnung nicht zurückgebracht, übergibt die Fachbibliothek das Mahnverfahren an die Direktorin / den Direktor der Universitätsbibliothek. Dort wird die Zweckmäßigkeit des Verfahrens zur Wiedererlangung der Bücher nach § 17 der Benutzungsordnung der Zentralbibliothek geprüft. Ggf. wird das Verfahren eingeleitet.

§ 7 Seminar- und Arbeitsapparate
Seminarapparate werden von den damit Beauftragten zusammengestellt und gekennzeichnet. Persönliche Arbeitsapparate in den Bibliotheksräumen können auf Antrag durch die Leiterin / den Leiter der Fachbibliothek oder durch die / den von ihr / ihm damit Beauftragte(n) gestattet werden.

§ 8 Handapparate
Handapparate zum ständigen Gebrauch der Angehörigen des Lehrkörpers enthalten von diesen häufig und regelmäßig gebrauchte Literatur und stehen im Universitätsbereich an deren Arbeitsplatz.

§ 9 Registrierung entnommener Bücher
Alle vorübergehend entnommenen Bücher müssen beim Sekretariat registriert werden. Alle längerfristig entnommenen Bücher (z.B. in Handapparaten gem. § 8) müssen darüber hinaus am Standort nachgewiesen werden.

§ 10 Kopieren
Kopieren ist gestattet, soweit es nicht für einzelne Bände untersagt ist. Die Bücher sind dabei sorgfältig zu behandeln. Für Schäden, die entstehen, haftet die / der Kopierende.

§ 11 Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen
Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen beim Kopieren aus Büchern und Zeitschriften sowie bei der Benutzung digitaler Medien ist die Benutzerin / der Benutzer verantwortlich.

§ 12 Ruhe und Ordnung
Die Benutzerinnen und Benutzer müssen aufeinander Rücksicht nehmen und sich so verhalten, dass andere nicht gestört werden. Es ist nicht gestattet, in den Räumen der Bibliothek zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Das Telefonieren mit Mobilfunktelefonen ist ebenfalls verboten. Anweisungen des Bibliothekspersonals bzw. der Sekretariate ist Folge zu leisten.

Die Benutzung der in den Bibliotheksräumen bereit gestellten Computer sowie der darauf installierten Programme ist nur nach vorheriger Einweisung erlaubt.

§ 13 Räumung der Arbeitsplätze
Vor Verlassen der Bibliothek sind die Arbeitsplätze mit Ausnahme der zugelassenen Dauerarbeitsplätze aufgeräumt zu hinterlassen. Bücher sind einzustellen.

§ 14 Schutz der Bibliotheksbestände
Mäntel und Taschen dürfen in die Räume der Fachbibliothek nicht mitgenommen werden. Das Aufsichtspersonal achtet darauf, dass kein Buch der Bibliothek unerlaubt mitgenommen wird. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 15 Ordnungsbestimmungen
Benutzerinnen / Benutzer, die grob oder wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können durch Beschluss der Leiterin / des Leiters der Fachbibliothek zeitweise oder ständig von der Möglichkeit der Ausleihe oder von der Benutzung der Fachbibliothek überhaupt ausgeschlossen werden.

§ 16 Inkrafttreten der Benutzungsordnung
Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.