Publikationsfonds des Landes SH für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler

Übernahme von Open Access Publikationsgebühren: Publikationsfonds des Landes SH für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler der CAU

Antragsformular

Die Landesregierung hat zur Förderung von Open Access in Schleswig-Holstein bis 2024 einen landesweiten Publikationsfonds für Nachwuchswissenschaftler*innen aufgelegt.

Von dem Fonds können an der Christian-Albrechts-Universität Publikationsgebühren bis zu 2.000 € (inkl. 19 % MwSt.) übernommen werden, sofern die nachfolgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Die Autor*innen haben ihre Masterarbeit (oder einen vergleichbaren akademischen Grad) vor nicht mehr als 10 Jahren abgeschlossen.
  • Sie sind Mitglied der Christian-Albrechts-Universitat zu Kiel (einschließlich UKSH Campus Kiel, Geomar, IPN) und als "corresponding author" bzw. "first author" für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich.
  • Der Artikel muss in einer originären Open-Access-Zeitschrift ("fully open Access journal") erscheinen, deren Beiträge sofort bei Veröffentlichung entgeltfrei zugänglich sind, die im jeweiligen Fach anerkannte Qualitätssicherungsverfahren anwendet sowie im Directory of Open Access Journals (DOAJ) aufgeführt ist (https://doaj.org/).
  • Artikel in ansonsten subskriptionspflichtigen Zeitschriften (hybride Finanzierung nach dem Modell "Open Choice") sind nicht förderfähig, gleiches gilt für originäre Dissertationen.
  • Aus anderen Fördermitteln ist keine Finanzierung der Publikation möglich, insbesondere, wenn es sich um publizierte Ergebnisse aus Drittmittelprojekten handelt.
  • Die Artikel erscheinen unter einer Lizenz mit weitgehenden Nachnutzungsrechten (z. B. CC-BY, CC-BY-ND, CC-BY-NC, CC-BY-SA) und erhalten einen DOI.
  • In der geförderten Publikation ist ein Hinweis auf die Förderung aufzunehmen; Beispielformulierung: "We acknowledge financial support by Land Schleswig-Holstein within the funding programme Open Access Publikationsfonds".
  • Ein Antrag auf Kostenübernahme muss über das Web-Formular eingereicht werden und kann frühestens erfolgen, wenn der Artikel bei einer Zeitschrift zur Publikation angenommen wurde (entscheidend ist das "acceptance date") (Diese Regelung ist bis auf Weiteres aufgehoben: Sie können Anträge gerne auch schon beim oder falls notwendig auch vor dem Einreichen des Artikels stellen).
  • Es können zunächst zwei Anträge pro Jahr für jede Autor*in bewilligt werden. Weitere Anträge werden auf eine Warteliste gesetzt und können bei genügend Restmitteln am Jahresende berücksichtigt werden.
  • Förderfähig sind nur Open Access-Gebühren (Article Processing Charge - APC), nicht aber Verwaltungsgebühren, Einreichungsgebühren oder Gebühren für z. B. Lizenzvergabe, Farbabbildungen, Seitenzahlen etc.

 

Nachfolgender Verfahrensweg:

  • Nach Überprüfung durch den Open-Access-Beauftragten der Universitätsbibliothek erhalten die Autor*innen zügig einen Bescheid mit der Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
  • Das weitere Procedere der Kostenübernahme/-erstattung erläutern wir Ihnen in der Bewilligung des Antrages.
  • In der Regel erfolgt die Kostenübernahme, indem die Original-Rechnung des Verlages über die Publikationsgebühr (Article Processing Charge - APC) von Ihnen an die UB weitergegeben und von uns angewiesen wird.
  • Bei Verlagsrechnungen aus dem Ausland ist zu beachten: Es darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen sein. Für den Netto-Rechnungsbetrag muss zusätzlich noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% an das hiesige Finanzamt abgeführt werden ("Reverse Charge-Verfahren"). Bei einem Netto-Rechnungsbetrag von mehr als 1.680 EUR übersteigen die Gesamtkosten den maximalen Förderbetrag von 2.000 EUR.
  • Bei Artikelgebühren über 2.000 EUR (inklusive MwSt.) müssen Sie in Vorleistung gehen. Wir erstatten Ihnen in diesen Fällen anschließend 2.000 € der Kosten.
    Wenn Sie privat oder Ihre Einrichtung in Vorleistung getreten sind, informieren wir sie gesondert über das Erstattungsverfahren.
    Bitte beachten Sie: Falls Sie privat in Vorleistung gehen, bezahlen Sie keine Mehrwertsteuer. Die MwSt.-Zahlung wird im Rahmen des Erstattungsverfahrens nachträglich durch die CAU veranlasst. Sollten die Gesamtkosten dabei den Förderhöchstbetrag von 2.000 EUR übersteigen, müssen wir Ihnen den Differenzbetrag zu 2.000 EUR von der ausgelegten Summe abziehen.

 

Ansprechpartner an der CAU für alle Fragen zum SH-Open Access-Publikationsfonds:

  • Herr Dr. Eike Hentschel (Universitätsbibliothek), Tel. 0431-880-2737
  • Herr Heiko Kritsch (Universitätsbibliothek), Tel. 0431-880-2743
  • Herr Holger Siedschlag (Universitätsbibliothek), Tel. 0431-880-2744
  • Gemeinsame E-Mail-Adresse: oa-publikationsfonds@ub.uni-kiel.de
  • Frau Dr. Sabine Milde (Graduiertenzentrum), Tel. 0431-880-3218, E-Mail-Adresse: smilde@gz.uni-kiel.de.

 

Antragsformular