Benutzungsordnung der Fachbibliothek am Philosophischen Seminar vom 31.5.1995

§ 1 Die Fachbibliothek ist grundsätzlich eine Präsenzbibliothek. In Ausnahmefällen dürfen Bücher kurzfristig ausgeliehen werden.

§ 2 Zur Benutzung berechtigt sind die Angehörigen des Philosophischen Seminars sowie alle übrigen Mitglieder der Universität, sonstige Interessierte nach Genehmigung durch den Leiter der Fachbibliothek.

§ 3 Die Benutzung der Bibliothek ist in der Regel nur während der durch Aushang bekanntgemachten Öffnungszeiten möglich. Bibliotheksbenutzer müssen sich im Geschäftszimmer anmelden und ihre Mäntel, Jacken und Taschen außerhalb der Bibliotheksräume deponieren. Mitgenommene Arbeitsmaterialien dürfen von den Bibliothekskräften überprüft werden.

§ 4 Kurzfristige Ausleihe von Büchern ist grundsätzlich möglich. Die Dauer der nach § 1 möglichen Ausleihe wird mit den Bibliothekskräften vereinbart und in den bereitliegenden Leihscheinen vermerkt. Um ein Buch auszuleihen, müssen die Leihscheine gut leserlich und vollständig ausgefüllt in die Entleih- und Benutzerkartei eingeordnet werden. Außerdem ist ein Stellvertreter mit Namensangabe und Entleihdatum an der Stelle des entliehenen Buches zu plazieren. Bei der Rückgabe des Buches werden die Leihscheine wieder den Karteien entnommen. Der Stellvertreter wird wieder aus dem Regal genommen.

§ 5 Bücher, die entweder mit einem roten Punkt markiert sind oder in einem Seminarapparat stehen, dürfen nur im ausdrücklichen Einvernehmen mit dem Leiter der Fachbibliothek oder dem jeweiligen Seminarleiter kurzfristig zum Herstellen von Fotokopien aus der Bibliothek entfernt werden.

§ 6 Jeder ist verpflichtet, die Bücher schonend zu behandeln und Anstreichungen sowie Randbemerkungen zu unterlassen. Für Verlust und Beschädigung haftet der Benutzer. Über Ersatz bzw. Entschädigung entscheidet der Leiter der Fachbibliothek.

§ 7 Die Benutzer haben aufeinander Rücksicht zu nehmen und sich so zu verhalten, daß andere Benutzer nicht gestört werden. ES IST NICHT GESTATTET, IN DEN BIBLIOTHEKSRÄUMEN ZU RAUCHEN.

§ 8 Die vom Leiter der Fachbibliothek mit der Aufsicht betrauten Personen haben darauf zu achten, daß die Benutzungsordnung eingehalten und kein Buch unbefugt aus den Bibliotheksräumen entfernt wird. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 9 Wer ein entliehenes Buch nicht fristgerecht zurückbringt und schriftlich an die Rück- gabe gemahnt werden muß, zahlt Mahngebühren gemäß § 19 der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek. Vor der Mahnung kann eine gebührenfreie Erinnerung ver- schickt werden. Für Mahn- und Erinnerungsschreiben ist vom Empfänger Portoersatz zu leisten (§ 20 Absatz 3 der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek).

§ 10 Benutzer, die grob oder wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können vom Leiter der Fachbibliothek zeitweise oder ständig von der Möglichkeit der Ausleihe oder von der Benutzung der Bibliothek überhaupt ausgeschlossen werden.

§ 11 Wer die Bibliothek benutzt, erkennt damit diese Benutzungsordnung an. Die schriftliche Erklärung dieser Anerkennung kann von ihm verlangt werden.