Benutzungsordnung für die Fachbibliotheken im Gebäude Leibnizstr. 10 vom 2.7.2012

Auf der Grundlage der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Kiel vom 24. Juli 1978, § 2 (3) (NBl.KM.Schl.-H., S. 271), wird mit Genehmigung der Leitung der Universitätsbibliothek vom 1. Juni 2012 für die im Gebäude Leibnizstraße 10 befindlichen Fachbibliotheken am Englischen Seminar, am Romanischen Seminar, am Institut für Skandinavistik, Frisistik und Allgemeine Sprachwissenschaft, am Seminar für Orientalistik und am Institut für Slavistik folgende Benutzungsordnung erlassen. Die Bestimmungen der §§ 5,6,8,9,10 und 12 der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek, die die Verwaltung einer Fachbibliothek betreffen, werden von dieser Ordnung nicht berührt.

In den einzelnen Bestimmungen ist unter "Bibliothek" bzw. "Fachbibliothek" die Bibliothek am jeweiligen Institut bzw. Seminar und unter "Bibliotheksleiterin" / "Bibliotheksleiter" deren jeweilige / jeweiliger Leiterin / Leiter zu verstehen.

Soweit nicht weitere Unterscheidungen getroffen werden, sind Bücher im Sinne dieser Ordnung alle Informationsmedien.

§ 1 Allgemeines

Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Wer die Bibliothek benutzt, erkennt damit die Benutzungsordnung an.

§ 2 Benutzungsberechtigung

Zur Benutzung sind berechtigt: Universitätsmitglieder und alle wissenschaftlich Interessierten.

§ 3 Zutritt zur Bibliothek

Die Studierenden sind verpflichtet, vor dem Betreten der Bibliothek ihren Fachbibliotheksausweis unaufgefordert bei der Bibliotheksaufsicht abzugeben. Der Ausweis wird beim Verlassen der Bibliothek wieder ausgehändigt. Andere Personen müssen sich durch ein Personaldokument ausweisen.

§ 4 Schutz der Bibliotheksbestände

Mäntel und Taschen dürfen in den Bibliotheksbereich nicht mitgenommen werden. Zur Aufbewahrung stehen hierfür Fächer und Schränke zur Verfügung.

Die Aufsicht am Eingang / Ausgang des Bibliotheksbereichs achtet darauf, dass kein Buch der Bibliothek unerlaubt mitgenommen wird. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 5 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gegeben.

§ 6 Ausleihmöglichkeiten

Ausleihe ist nur in Ausnahmefällen und mit besonderer Genehmigung der Bibliotheksverwaltung möglich. Aushänge am Bibliothekseingang informieren über gesonderte Ausleihbedingungen der einzelnen Fachbibliotheken.

Voraussetzung der Ausleihe für Studierende ist die unaufgeforderte Vorlage des Fachbibliotheksausweises.

Zur Ausleihe sind berechtigt:

  1. Studierende mit Studienfächern der Seminare und Institute, deren Bibliotheken im Gebäude Leibnizstr. 10 aufgestellt sind.
  2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitglieder des Lehrkörpers der genannten Seminare und Institute (auf Antrag auch diejenigen anderer Seminare und Institute der Universität).


Entliehene Bücher müssen bei der Aufsicht registriert werden.

Wer ein entliehenes Buch nicht fristgerecht zurückbringt, wird an die Rückgabefrist schriftlich erinnert und erforderlichenfalls gemahnt.

Wird ein entliehenes Buch nach dreimaliger Mahnung nicht zurückgebracht, übergibt die jeweilige Fachbibliothek das Mahnverfahren an die Direktorin / den Direktor der Universitätsbibliothek. Dort wird die Zweckmäßigkeit des Verfahrens zur Wiedererlangung der Bücher nach § 17 der Benutzungsordnung der Zentralbibliothek geprüft. Ggf. wird das Verfahren eingeleitet.

§ 7 Benutzung der Bücher

Jeder ist verpflichtet, die Bücher schonend zu behandeln. Anstreichungen und Bemerkungen in den Büchern sind zu unterlassen. Für Verlust und Beschädigung haftet die Benutzerin / der Benutzer. Über Ersatz bzw. Entschädigung entscheidet die Leiterin / der Leiter der jeweiligen Fachbibliothek.

§ 8 Seminar- und Arbeitsapparate

Seminarapparate werden von den damit Beauftragten zusammengestellt und gekennzeichnet.

Persönliche Arbeitsapparate in der Bibliothek können auf Antrag durch die Leiterin / den Leiter der jeweiligen Fachbibliothek gestattet werden.

§ 9 Kopiermöglichkeit

In den Räumen der Bibliothek befinden sich Kopierer. Kopieren ist gestattet, soweit nicht für einzelne Bände das Gegenteil bestimmt ist. Die Bücher sind dabei sorgfältig zu behandeln. Für Schäden, die entstehen, haftet die Kopierende / der Kopierende. Sie / Er ist auch für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Die Entnahme von Büchern zum Kopieren außerhalb der Bibliothek bedarf der Genehmigung durch die Leiterin / den Leiter der jeweiligen Fachbibliothek bzw. deren / dessen Beauftragte / Beauftragen.

§ 10 Ruhe und Ordnung

Die Benutzerinnen und Benutzer müssen aufeinander Rücksicht nehmen und sich so verhalten, dass andere nicht gestört werden. Die Nutzung von Notebooks ist ausschließlich in eigens gekennzeichneten Bereichen gestattet. Die dortigen Plätze sind mit WLAN ausgestattet. Die Nutzung des Notebook-Netzes ist ausschließlich für Zwecke zulässig, die in direktem Zusammenhang mit dem Studium sowie der Lehre und Forschung stehen. Es ist nicht gestattet, in der Bibliothek und den dazugehörigen Räumen zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Das Telefonieren mit Mobilfunktelefonen ist ebenfalls verboten. Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

§ 11 Räumung der Arbeitsplätze

Vor Verlassen der Bibliothek sind die Arbeitstische mit Ausnahme der zugelassenen Dauerarbeitsplätze aufgeräumt zu hinterlassen. Bücher sind einzustellen.

§ 12 Ordnungsbestimmungen

Benutzerinnen und Benutzer, die grob oder wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können durch Beschluss der Leiterin / des Leiters der jeweiligen Fachbibliothek zeitweise oder ständig von der Möglichkeit der Ausleihe oder von der Benutzung der Bibliothek überhaupt ausgeschlossen werden.

§ 13 Inkrafttreten der Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Damit verlieren die bisherigen einzelnen Benutzungsordnungen der Fachbibliotheken ihre Gültigkeit.