Benutzungsordnung der Fachbibliothek am Institut für Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht vom 23.12.1994

§ 1 Präsenzbibliothek

Die Fachbibliothek des Instituts für Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht ist eine Präsenzbibliothek. Eine Ausleihe der Bücher und Zeitschriften findet nicht statt. Auch eine Mitnahme in die Räume des Juristischen Seminars ist nicht gestattet. Über eine ausnahmsweise Ausleihe von Büchern entscheidet in besonders begründeten Einzelfällen die Bibliotheksleitung.

Die Bücher und Zeitschriften der Präsenzbibliothek sind unmittelbar nach Gebrauch von ihren Benutzern wieder an den richtigen Standort zurückzu- stellen.

§ 2 Bibliotheksraum

Der Bibliotheksraum steht den Benutzern der Bibliothek als Lesesaal zur Verfügung, sofern er nicht für besondere Veranstaltungen wie Seminare und Kolloquien benötigt wird.

In den Räumen der Fachbibliothek haben sich die Benutzer so zu verhalten, daß sie andere Benutzer nicht belästigen. Rauchen, Essen, Trinken und laute Unterhaltung sind insbesondere verboten.

§ 3 Benutzer

Als Benutzer der Bibliothek sind berechtigt:

a) Mitglieder der Universität gemäß § 23 HSG und

b) Angehörige juristischer Berufe,

die im ausländischen und internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht arbeiten.

§ 4 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Fachbibliothek werden durch Aushang bekanntgegeben. Bei größeren rechtsvergleichenden Forschungsarbeiten, insbesondere von Doktoranden, können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

§ 5 Zutritt

Die Fachbibliothek ist nur durch die Räume des Juristischen Seminars zu betreten. Diese dürfen nicht mit Überbekleidung, Aktentaschen o.ä. betreten werden. Für die gesicherte Ablage dieser Gegenstände sind die Garderobenschränke des Juristischen Seminars zu benutzen. Mitgeführte Gegenstände sind beim Betreten und Verlassen des Juristischen Seminars dem Aufsichtspersonal an der Bücherausgabe unaufgefordert vorzuzeigen. Das Aufsichtspersonal kann verlangen, daß ihm einzelne Bücher, Hefte etc. besonders vorgelegt werden.

§ 6 Kopieren

Für das Anfertigen von Fotokopien steht in der Fachbibliothek ein Kopierer zur Verfügung. Beim Kopieren sind die Bücher sorgfältig zu behandeln; für entstehende Schäden haftet der Benutzer. Wer kopiert, ist auch für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

§ 7 Ordnungsbestimmungen

Benutzer, die erheblich gegen Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen, können vom Leiter/von der Leiterin der Fachbibliothek zeitweise oder ständig von der Benutzung der Fachbibliothek ausgeschlossen werden. Die Verhängung anderweitig vorgesehener Ordnungsmaßnahmen, die Ahndung strafrechtlicher Tatbestände und die zivilrechtliche Haftung bleiben unberührt.