Benutzungsordnung der Fachbibliothek am Geographischen Institut vom 15.12.1978

Auf Grund der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Kiel vom 24. Juli 1978, § 2 (3) wird für die Fachbibliothek beim Geographischen Institut die folgende Benutzungsordnung erlassen Die Bestimmungen der §§ 5.6.8.9.10. 12. der Ben.Ordn. UB, die die Verwaltung der Bibliothek betreffen, werden von dieser Ordnung nicht berührt.

1. Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Die Bücher dürfen nur in den besonders geregelten Fällen aus den Räumen entfernt werden.

2. Die Benutzung der Bibliothek ist nur nach Vorlage der jeweils gültigen Seminarkarte bei der Aufsicht gestattet. Andere Universitätsmitglieder sind nach Anmeldung bei der Aufsicht zugelassen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluß von der Bibliotheksbenutzung führen.

3. Die Bibliothek ist eine Freihandbibliothek, d.h. alle Standorte sind jedem Besucher direkt zugänglich. Dies bedingt eine ordnungsgemäße Zurückordnung der Bücher vor dem Verlassen der Bibliothek, spätestens am Abend jeden Tages.

4. Der Charakter einer Präsenzbibliothek erlaubt prinzipiell keinerlei Ausleihe; jedoch kann in Ausnahmefällen mit Genehmigung der Bibliothekarin ein Buch über die Öffnungszeit der Bibliothek hinaus bis zum nächsten Morgen des folgenden Tages (9h) oder von Freitagmittag (13h) bis Montagmorgen (9h) ausgeliehen werden.

5. In den Bibliotheksräumen ist auf absolute Ruhe zu achten. Für alle Räume der Bibliothek in denen Bücher stehen, besteht aus Feuersicherungsgründen ein generelles Rauchverbot.

6. Vor dem Betreten der Bibliotheksetage sind Mäntel, Taschen und ähnlich Behälter bei der Aufsicht abzugeben. Diese Regelung gilt auch für Teilnehmer an Seminaren und für Besucher in dieser Etage. Eine Haftung für die abgegebenen Gegenstände besteht nicht.

7. Die Öffnungszeiten werden durch gesonderte Anschläge bekanntgegeben.

8. Diese Benutzungsordnung tritt mit dem 15.12.1978 in Kraft.