Pflichtexemplare an der Universitätsbibliothek Kiel

Pflichtexemplarregelung in Schleswig-Holstein

Am 30. September 2016 trat das neue Bibliotheksgesetz für Schleswig-Holstein in Kraft. Dieses ersetzt die bisher gültigen Regelungen zu Pflichtexemplaren und Anbietungspflichten von § 12 des Landespressegesetzes.

Durch das Bibliotheksgesetz wird unter anderem auch erstmals die Angebotspflicht auf unkörperliche Medienwerke ausgeweitet, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

Dies betrifft alle unkörperlichen Medienwerke, die seit Inkrafttreten der Landesverordnung vom 28. Juli 2017 von einer verlegenden Stelle veröffentlicht wurden, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein hat. Die aktuell gültige Landesverordnung vom 30. August 2022 finden Sie hier.

Die Ablieferung amtlicher Veröffentlichungen wird durch den Erlass zur Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken vom 20. August 2024 geregelt, welcher den zuvor gültigen Erlass ersetzt.

Die Ablieferung von Pflichtexemplaren an die schleswig-holsteinischen Pflichtbibliotheken ersetzt nicht die Ablieferungspflicht an die Deutsche Nationalbibliothek, sowie gegebenenfalls weitere Einrichtungen.

Kontakt Fabian Graf

Körperliche Pflichtexemplare

Als körperlichen Medienwerken werden alle Publikationen bezeichnet, die physische vorhanden, also tastbar sind; z.B. gedruckte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, CDs, DVDs.

Nach § 9, Absatz 1 des Schleswig-Holsteinischen Bibliotheksgesetzes müssen alle körperlichen Medienwerke unmittelbar und unaufgefordert nach der Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung den Pflichtbibliotheken angeboten und auf deren Verlangen unentgeltlich und auf eigene Kosten abgeliefert werden.

Die Aufgabe der Sammlung der Pflichtexemplare nehmen die Universitätsbibliothek Kiel, die Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek Kiel und die Bibliothek der Hansestadt Lübeck wahr.

Erscheint ein Medienwerk sowohl in körperlicher als auch in unkörperlicher Form, sind beide Formen anzubieten.

Unkörperliche Pflichtexemplare

Als unkörperliche Medienwerke werden alle Publikationen bezeichnet, die virtuell vorhanden sind; z.B. E-Books, E-Journals oder auch auf Websites veröffentlichte Publikationen.

Medienwerke in unkörperlicher Form müssen ausschließlich der Universitätsbibliothek Kiel angeboten werden. Diese hat dazu das E-Pflicht-Ablieferungsportal eingerichtet, mit dem Medienwerke und dazugehörige Metadaten abgeliefert werden müssen.

Es ist die Ablieferung von monografischen und periodischen Netzpublikationen per Webformular möglich.

Hier finden Sie ausführliche Anleitungen zur Registrierung, zur Ablieferung von monografischen Netzpublikationen sowie zur Ablieferung von periodischen Netzpublikationen im E-Pflicht-Ablieferungsportal.

Außerdem besteht die Möglichkeit eines verkürzten Ablieferungsverfahrens von Pflichtexemplaren. Dadurch wird der Ablieferungsprozess vereinfacht und gleichzeitig beschleunigt. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, mehrere Dateien in einer Ablieferung hochzuladen. Die Anleitung zum verkürzten Ablieferungsverfahren finden Sie hier.

Zusätzlich wird auch eine Ablieferung per Hotfolder angeboten. Wenn Sie dieses Ablieferungsverfahren nutzen möchten, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Die Nutzung der unkörperlichen Medienwerke ist ausschließlich an festen Rechnerplätzen in den Lesesälen der Universitätsbibliothek Kiel, in der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek und der Bibliothek der Hansestadt Lübeck gestattet. Ein Zugriff von anderen Rechnern innerhalb und außerhalb des jeweiligen Netzwerkes, über WLAN oder VPN ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht möglich.