Elektronische Dissertation
Abgabe in elektronischer Form:
Jeder/Jede Promovend/in ist verpflichtet, die eingereichte und angenommene Dissertation (gegebenenfalls mit den vom Promotionsausschuss verlangten bzw. genehmigten Änderungen) zu veröffentlichen. Um der Veröffentlichungspflicht nachzukommen, gibt es neben der Abgabe von nur gedruckten Exemplaren (siehe "Gedruckte Kieler Dissertationen) die Möglichkeit in elektronischer Form plus 2 gedruckte Exemplare, zu veröffentlichen.
Voraussetzung:
In der Prüfungsordnung Ihres Fachbereiches muss die elektronische Veröffentlichung Ihrer Arbeit grundsätzlich gestattet sein. Bitte beachten Sie die Hinweise der in Ihrem Fach gültigen Promotionsordnung.
Entscheidung vorab:
Möchten Sie den Volltext veröffentlichen oder zunächst nur eine Kurzversion mit einer Embargofrist?
Hochladen der Dissertation:
- Wichtig: Dateiname (ohne Umlaute): "Max_Mustermann.pdf".
- Nach dem Eintragen aller Metadaten kann nun das PDF angehängt werden.
- Ein Lebenslauf ist bei elektronischen Dissertationen nicht mehr erforderlich und wird auch nicht empfohlen.
- Überprüfung der eingegangenen Daten seitens der UB (erfolgt in der Regel noch am gleichen Tag).
- Bestätigung des erfolgreichen Hochladens durch die UB per Mail. Das anhängige PDF (Eidesstattliche Erklärung) ergänzen und ausdrucken.
- 2 Druckexemplare (nach Vorgabe s. u.) und die ausgedruckten Dokumente aus dem Mailanhang in der Zentralbibliothek, Leibnizstr. 9, bzw. in der Fachbibliothek Ingenieurwissenschaften (Ostufer) abgeben.
- Per Post schicken ist auch möglich - die Dissertationssstelle schickt die Bescheinigung an das zuständige Dekanat.
- Sofortige Aushändigung der Bescheinigung für das Dekanat. PDF und Druckexemplare müssen inhaltlich und in der Formatierung identisch sein (Zitierbarkeit).
Abgabe mit Embargofrist (Sperre):
- Einzelne Artikel sind oder sollen noch bei einem Verlag / Zeitschrift eingereicht werden, oder es ist eine Patentanmeldung geplant.
- Zunächst eine Kurzfassung hochladen (weiter Bsp. 1 und 2).
- Auf SHERPA/RoMEO ist eine Prüfung der Zeitschriften Policies möglich, dies ist jedoch nicht rechtsverbindlich (http://www.sherpa.ac.uk/romeo/index.php). Verbindlich sind nur die Bestimmungen im Autorenvertrag, ggf. beim Verlag nachfragen.
- Zusätzlich die Vollversion hochladen. Diese bleibt während des Embargos separat gespeichert und nicht öffentlich zugreifbar.
Bsp. 1:
Wenn Sie als Gast angemeldet sind: Die Kurzfassung (Titelseite, "Zweite" Seite mit Berichterstatter*innen, Tag der mündlichen Prüfung und Abstract = 1 PDF) Ihrer Dissertation auf MACAU (siehe Homepage der UB Kiel) hochladen Bitte schicken Sie zusätzlich die Vollversion (PDF) als E-Mailanhang an: dissertationen@ub.uni-kiel.de Die Vollversion bleibt während des Embargos separat gespeichert und nicht öffentlich zugreifbar
Bsp. 2:
Wenn Sie mit Ihrer stu-Kennung oder Mitarbeiter*innenkennung angemeldet sind: Laden Sie die Kurzform (Titelseite, "Zweite" Seite mit Berichterstatter*innen, Tag der mündlichen Prüfung und Abstract = 1 PDF) Ihrer Dissertation auf MACAU (siehe Homepage der UB Kiel) hoch. Laden Sie die Vollversion gleichzeitig über die Benutzungsoberfläche hoch. Die Vollversion bleibt während des Embargos separat gespeichert und nicht öffentlich zugreifbar
Freigabe des Volltextes vor Ablauf der Embargofrist:
Die Embargofristen können jederzeit nach Einreichung aufgehoben werden. Dies muss in schriftlicher Form per Mail oder Brief bei der Dissertationsstelle erfolgen
für die Druckexemplare:
- Als Format der Pflichtexemplare wird DIN A4 oder A5, beidseitig bedruckt, empfohlen.
- Das verwendete Papier muss weiß, holz- und säurefrei und alterungsbeständig sein.
- Der Einband muss eine langjährige, intensive Benutzung gewährleisten. Ring- oder Spiralbindung und sämtliche Bindemethoden, die unter Verwendung von Metall- oder Kunststoffteilen (z. Bsp. Foliendeckel, Eisenschiene) hergestellt werden, sind nicht zulässig.
- Das vom Dekanat genehmigte Titelblatt muss in der Dissertation enthalten sein.
- Ist der Titel außen auf den Umschlag gedruckt, muss die Titelseite im Buchblock wiederholt werden.
- Nennen Sie auf der Titelblattrückseite die 1. und 2. Gutachter*innen und das Datum der mündlichen Prüfung.
Abgabe:
Die Pflichtexemplare können persönlich, durch einen Boten abgegeben oder per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Universitätsbibliothek Kiel
Zentralbibliothek
Dissertationen/Tausch
Leibnizstr. 9
D-24118 Kiel
Abgabezeiten (ohne Beratung):
an der "Information" in der Eingangshalle der Zentralbibliothek
Mo - Fr 11:00 bis 15:00 und 16.30 - 21:45 Uhr
Sa 9:00 bis 19:45 Uhr
So 10:00 bis 17:45
im August und September: sonntags geschlossen
in der Fachbibliothek Ingenieurwissenschaften an der Technischen Fakultät:
Mo - Fr 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Haben Sie Fragen zur Abwicklung der Abgabe Ihrer Dissertation, wenden Sie sich bitte per E-Mail an dissertationen@ub.uni-kiel.de oder telefonisch unter 0431/880-5407
Zum elektronischen Publizieren einer Dissertation auf MACAU.