Gebührensatzung

Satzung über die Gebühren für die Inanspruchnahme von besonderen Dienstleistungen der Universitätsbibliothek der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Vom 4. März 2008

Aufgrund des § 41 Satz 2 Nr. 4 des Gesetzes des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H. 2016 S. 39), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2016 (GVOBL. Schl.-H. S. 342) hat der Senat der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel am 19. Dezember 2007 folgende Satzung mit Zustimmung des Hochschulrates vom 3. März 2008 beschlossen; zuletzt geändert durch die vom Senat am 29. März 2017 beschlossene Änderungssatzung

NBL.MWV.SCHL-H. 2017 S.51

Tag der Veröffentlichung auf der Internetseite der CAU: 13. Juli 2017


§ 1
Anwendungsbereich
Diese Satzung gilt für die Zentrale Einrichtung „Universitätsbibliothek“ (Zentralbibliothek und Fachbibliotheken) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

§ 2
Gebührenerhebung
(1) Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme besonderer Dienstleistungen der Hochschulbibliotheken.
(2) Regelungstatbestände und die Sätze für die Gebühren nach Absatz 1 werden in einer Gebührenordnung, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist, festgelegt.

§ 3
Bemessung der Gebühren
Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Leistung für den Kostenschuldner andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht.

§ 4
Arten der Gebührenbestimmung
(1) Die Gebühren sind durch feste Sätze, nach dem Wert des Gegenstandes, nach der Dauer der Leistung oder durch Rahmensätze zu bestimmen.
(2) Eine Mahngebühr wird erhoben, wenn der Aufforderung, einen aus der Universitätsbibliothek entliehenen Gegenstand rechtzeitig zurückzugeben, nicht entsprochen wurde.

§ 5
Pauschgebühren
Zur Abgeltung mehrfacher gleichartiger Leistungen für denselben Kostenschuldner können für einen im Voraus bestimmten Zeitraum, der ein Jahr nicht überschreiten darf, Pauschgebühren zugelassen werden. Ist zu erwarten, dass die Pauschgebühr den Verwaltungsaufwand verringert, ist dies bei der Bemessung des Gebührensatzes zu berücksichtigen. Näheres ergibt sich aus der Gebührenordnung.

§ 6
Ermäßigung und Befreiung
In der Gebührenordnung gemäß Anlage können für Schüler, Auszubildende, Studierende sowie sonstige Mitglieder der Hochschulen Schleswig-Holsteins Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung vorgesehen werden.

§ 7
Auslagen
Auslagen, die der Universitätsbibliothek insbesondere
a. im deutschen und internationalen Leihverkehr
b. im Direktleihverkehr mit auswärtigen Benutzern
c. durch Herstellung von Fotokopien, Ausdrucken für Ortsbenutzer
d. durch Erstellung und Versand elektronischer Kopien
e. durch Abgaben aufgrund des Urheberrechtsgesetzes
f. durch Abgaben aufgrund von Verträgen mit Verwertungsgesellschaften wie der „VG Wort“
g. durch Wiederherstellung beschädigter Bücher oder Wiederbeschaffung verloren gegangener Bücher
h. durch Übertragungskosten und Nutzungsentgelte für externe Datenbanken bei Auftragsrecherchen
entstehen, sind von der Benutzerin oder dem Benutzer, soweit in der Gebührenordnung nicht gesondert geregelt, in Höhe des entstandenen Betrages zu erstatten. Auslagen sind nur insoweit zu erstatten, als sie nicht in die Gebühr einbezogen sind.

§ 8
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2008 in Kraft.
Die Satzung über die Gebühren für die Inanspruchnahme von besonderen Dienstleistungen der Universitätsbibliothek der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 11. August 2004 (NBL. MBWFK Schl.-H. 2004, S. 307), zuletzt geändert durch Satzung vom 27. November 2006 (NBL. MBWFK Schl.-H. 2006, S. 569) tritt mit dem Inkrafttreten dieser Satzung außer Kraft.

Kiel, den ……..
Der Rektor
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Prof. Dr. Thomas Bauer

Anlage
zur Satzung nach § 41 Satz 2 Nr. 4 HSG über die Gebühren für die Inanspruchnahme von besonderen Dienstleistungen der Universitätsbibliothek in der vom Senat der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel am 19. Dezember 2007 beschlossenen Fassung

Gebührenordnung

I. Gebühren, Kostenerstattungen etc. für die Benutzung am Ort
1. Mahngebühren für entliehene Bücher Für entliehene Bücher werden die Mahngebühren wie folgt nach Ablauf der Leihfristen festgesetzt:
1.1 1. Mahnung 2,50 Euro für jeden angemahnten Band
1.2 2. Mahnung 8,00 Euro für jeden angemahnten Band
1.3 3. Mahnung 15,00 Euro für jeden angemahnten Band
2. Mahngebühren für entliehene Schlüssel
Für entliehene Schlüssel (zur Nutzung von Bücherwagen, Arbeitskabinen u.ä.) wird eine Mahngebühr nach Ablauf der Leihfrist festgesetzt: 20,00 Euro
3. Besorgungen über Fernleihe
Für die Fernleihe wird eine Besorgungsgebühr in Höhe von 1,50 Euro zuzüglich des erforderlichen Portos für Benachrichtigung erhoben.
4. Berechtigungen
4.1 Jährliche Gebühr für die Berechtigung zur Ausleihe 22,00 Euro (nicht für Mitglieder der Christian-Albrechts-Universität bzw. anderer Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein)
4.2 Benutzung der Arbeitskabinen 10,00 Euro (Nutzungsdauer bis 8 Wochen, nur Examenskandidaten der Christian-Albrechts-Universität)
4.3 Benutzung der abschließbaren Bücherwagen im Lesesaal 4,00 Euro (Nutzungsdauer bis 4 Wochen)
5. Kostenerstattungen bei Verlust
5.1 Bücher (als Einarbeitungsgebühr, zuzüglich Kaufpreis) 10,00 Euro
5.2 Benutzerkarte (für die Ausleihverbuchung) 3,00 Euro
5.3 Schlüssel für Garderobenschränke 20,00 Euro
5.4 Leerung nicht geräumter Münzgarderobenschränke 2,00 Euro
5.5 Schlüssel für Bücherwagen 20,00 Euro
5.6 Schlüssel für Arbeitskabinen 25,00 Euro
5.7 Schlüssel für Gruppenarbeitsräume 25,00 Euro
5.8 Schlüssel für Dozentenräume 25,00 Euro
6. Kopierdienst (Kopierstelle der UB), Mikroverfilmung udgl.
6.1
Kopien DIN A 4
    1 - 20 Aufnahme Pauschalbetrag 4,00 Euro
    ab 21. Aufnahme für jede weitere Aufnahme 0,10 Euro
Kopien DIN A 4 für Direktauftrag (Bestellen des Bandes, Ausfüllen des Auftrages, Abholen der Kopien und Barzahlung durch den Benutzer)
    1 - 20 Aufnahme Pauschalbetrag 2,00 Euro
    ab 21. Aufnahme für jede weitere Aufnahme 0,10 Euro
6.2
Kopien DIN A 3
    1 - 20 Aufnahme Pauschalbetrag 6,00 Euro
    ab 21. Aufnahme für jede weitere Aufnahme 0,15 Euro
Kopien DIN A 3 für Direktauftrag (Bestellen des Bandes, Ausfüllen des Auftrages, Abholen der Kopien und Barzahlung durch den Benutzer)
    1 - 20 Aufnahme Pauschalbetrag 3,00 Euro
    ab 21. Aufnahme für jede weitere Aufnahme 0,15 Euro
6.3 Papierausdrucke von Daten an Computerarbeitsplätzen je bedruckt. Blatt 0,05 Euro
6.4 Herstellung einer Sekundärform je 100 Aufnahmen 10,00 Euro (Mikrofiche, -film, Scankopie)
6.5 Duplizierung von Mikrofiches (Kostenersatz) ca. 0,60 – 0,90 Euro
6.6 Reader-Printer Ausdrucke DIN A 4 (in Selbstbedienung) 0,30 Euro
6.7 Reader-Printer Ausdrucke DIN A 4 (im Auftrag) 0,60 Euro
6.8 Farbkopie DIN A 4 je Aufnahme 1,50 Euro
6.9 Farbkopie DIN A 3 je Aufnahme 3,00 Euro
6.10 Scankopie je Aufnahme 0,25 Euro
6.11 Übertragung von Scankopien auf einen Datenträger (zusätzlich zu den Herstellungskosten der Scankopie) 1,50 Euro

II. Gebührenpflichtige Direktlieferdienste an auswärtige Kunden über Subito
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Subito e.V., die über die Interadresse www.subito-doc.de abzurufen ist.