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Abmelden & Entlasten

Jede Bibliothekskarte kann abgemeldet bzw. entlastet und die Bibliothekskonten gelöscht werden.

Studierende der CAU

Die Entlastung von der Universitätsbibliothek für die Exmatrikulation erfolgt direkt beim Studierendenservice, wenn Sie

  • keine Medien mehr ausgeliehen haben und
  • keine Gebührenforderungen auf dem Benutzerkonto eingetragen sind.
     

Haben Sie noch Medien entliehen oder sind noch Gebühren zu zahlen, müssen Sie vor der Exmatrikulation in eine unserer Leihstellen kommen und die Medien abgeben und/oder die Gebühren zahlen. Erst dann erfolgt die Exmatrikulation und Entlastung im Studierendenservice.

Studierende anderer Hochschulen in S-H

Für Ihre Exmatrikulation benötigen Sie eine Bescheinigung der Universitätsbibliothek darüber, dass Sie dort keine Bücher mehr entliehen haben und keine Gebührenschulden bestehen.

Wenn Ihre Konten frei sind,

  • kommen Sie mit der Entlastungsbescheinigung ihrer Hochschule in die Servicetheke oder
  • senden Sie das ausgefüllte Formular zur Entlastung für die Zentralbibliothek, per E-Mail an ausleihdienste@ub.uni-kiel.de (Nur PDF-Dateiformat). Wir prüfen Ihr Benutzer - und Forderungskonto und senden die unterschriebene Entlastung per E-Mail  an Sie zurück


andernfalls geben Sie erst die entliehenen Medien ab und/oder zahlen Ihre Gebühren.

Entlastungen werden in der Zentralbibliothek ausschließlich in der Zeit von Montag - Freitag von 9.00 - 16.30 Uhr vorgenommen.

Andere Hochschulangehörige

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAU und anderer Hochschulen in Schleswig-Holstein können sich abmelden:

  • geben Sie bitte alle entliehenen Medien zurück
  • zahlen sie noch ausstehende Gebühren
  • geben Sie Ihre Benutzerkarte ab


Wenn Ihr Benutzer- und Forderungskonto nicht mehr belastet ist,  wird Ihr Bibliothekskonto von uns gelöscht.

Abmeldungen erfolgen ausschließlich in der Zeit von Montag - Freitag von 9.00 - 16.30 Uhr .

Die Gültigkeit der Benutzerkarte endet automatisch mit Ablauf der eingetragenen Frist.

Stadt- und Landbenutzer aus S-H

  • Die Benutzerkarte für Einwohner von Schleswig-Holstein gilt ein Jahr. 
  • Die Gültigkeit der Benutzerkarte endet automatisch mit Ablauf der eingetragenen Frist.
  • Sie kann durch Zahlung eines weiteren Jahresbetrags verlängert werden.