Publikationserlaubnis für Handschriften, Autographen und Nachlässe
Die Erlaubnis zur Einsicht in die handschriftlichen Materialien schließt nicht die Erlaubnis zu deren Veröffentlichung ein. Diese bedarf der Zustimmung der Bibliothek. Bei jeder beabsichtigten Veröffentlichung oder bildlichen Wiedergabe in gedruckten wie auch elektronischen Medien wird der Benutzer nachdrücklich gebeten, das Vorhaben jeweils vorher schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für jede kommerzielle Verwendung. Für die Wahrung aller an einzelnen Objekten etwa bestehenden Urheber- und Persönlichkeitsrechte trägt der Benutzer selbst die Verantwortung. Die Handschriften, Autographen und anderen Bestände sind mit ihren vollständigen Signaturen und der Besitzangabe "Universitätsbibliothek Kiel" zu zitieren.