Benutzungsordnung der Fachbibliothek Sozialwissenschaften vom 15.6.2006

Auf der Grundlage der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Kiel vom 24. Juli 1978 § 2 Abs. 3 (NBl.KM.Schl.-H., S. 271) wird mit Genehmigung der Leitung der Universitätsbibliothek vom 2. Juni 2006 für die Fachbibliothek Sozialwissenschaften die folgende Benutzungsordnung erlassen. Die Bestimmung der §§ 5.6.8.9.10.12 der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek, die die Verwaltung einer Fachbibliothek betreffen, werden von dieser Ordnung nicht berührt.

Soweit nicht weitere Unterscheidungen getroffen werden, sind Bücher im Sinne dieser Ordnung alle Informationsmedien.

§ 1 Allgemeines

Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Bücher und Zeitschriften dürfen nur in den besonders geregelten Fällen aus der Bibliothek entfernt werden.

§ 2 Benutzerkreis

Zur Benutzung sind berechtigt:
1. alle Universitätsmitglieder,
2. alle wissenschaftlich Interessierten.

§ 3 Ausleihe

1. Ausleihe durch Studierende ist nur an Wochenenden möglich. (Ausleihzeiten werden durch Aushang bekannt gegeben).

2. Ausleihe ist nur mit besonderer Genehmigung durch die Leiterin / den Leiter der Fachbibliothek bzw. eine von ihr / ihm beauftragte Person auch außerhalb der festgelegten Zeit möglich. Dies trifft auch für die Anfertigung von wissenschaftlichen Hausarbeiten und für Examenskandidaten zu.

3. Ausgenommen von der Ausleihe sind Zeitschriften und Handbücher sowie gesondert gekennzeichnete Bücher.

§ 4 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gegeben. Ausnahmen von dieser Regelung (evtl. während der vorlesungsfreien Zeit) werden rechtzeitig ebenfalls durch Aushang bekannt gegeben.

§ 5 Benutzung der Bücher

Jeder ist verpflichtet, die Bücher schonend zu behandeln und Anstreichungen und Bemerkungen in den Büchern zu unterlassen. Für Verlust und Beschädigung haftet die Benutzerin / der Benutzer. Über Ersatz bzw. Entschädigung entscheidet die Leiterin /der Leiter der Fachbibliothek.

§ 6 Arbeitsapparate

Persönliche Arbeitsapparate in den Bibliotheksräumen sowie ein besonderer Arbeitstisch können für Examenskandidatinnen/-ten eingerichtet werden. Näheres wird von der Leiterin / dem Leiter der Fachbibliothek bzw. deren / dessen Beauftragen festgelegt.

§ 7 Registrierung entnommener Bücher

Alle vorübergehend oder längerfristig entnommenen Bücher müssen bei der Aufsicht der Fachbibliothek registriert und durch eine Vertreterkarte am Standort nachgewiesen werden.

§ 8 Kopieren

Kopieren ist gestattet, soweit nicht für einzelne Bände das Gegenteil bestimmt ist. Die Bücher sind dabei sorgfältig zu behandeln; für Schäden, die entstehen, haftet die / der Kopierende.

§ 9 Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen

Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen beim Kopieren aus Büchern und Zeitschriften sowie bei der Benutzung digitaler Medien ist die Benutzerin / der Benutzer verantwortlich.

§ 10 Ruhe und Ordnung

Die Benutzerinnen und Benutzer werden gebeten, sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden. Der Verzehr von Speisen und Getränken sowie die Nutzung von Mobilfunktelefonen sind nicht gestattet. Anweisungen der Aufsicht der Fachbibliothek ist Folge zu leisten.

§ 11 Rückgabepflicht

Wer ein entliehenes Buch nicht fristgerecht zurückbringt, wird schriftlich oder telefonisch an die Rückgabefrist erinnert und erforderlichenfalls gemahnt. Die Portokosten werden als Auslagen erhoben. Wird ein entliehenes Buch nach dreimaliger Mahnung nicht zurück gebracht, übergibt die Fachbibliothek das Mahnverfahren an die Direktorin / den Direktor der Universitätsbibliothek. Dort wird die Zweckmäßigkeit des Verfahrens zur Wiedererlangung der Bücher nach § 17 der Benutzungsordnung der Zentralbibliothek geprüft. Ggf. wird das Verfahren eingeleitet.

§ 12 Schutz der Fachbibliotheksbestände

Mäntel und Taschen dürfen in den Bibliotheksbereich nicht mitgenommen werden.
1. Die Aufsicht der Fachbibliothek hat darauf zu achten, dass die Benutzungsordnung eingehalten wird, und darf zu diesem Zweck Kontrollen durchführen.
2. Für Mäntel und Taschen stehen besondere Schließfächer außerhalb des Biblio-theksbereichs zur Verfügung.

§ 13 Zugang zur Fachbibliothek

Beim Betreten der Fachbibliothek ist bei der Aufsicht ein Studienausweis vorzulegen. Personen ohne Studienausweis müssen für die Dauer der Benutzung der Fachbibliothek einen gültigen Personalausweis oder Reisepass bei der Bibliotheksaufsicht hinterlegen.

§ 14 Ordnungsbestimmungen

Benutzerinnen und Benutzer, die grob und wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können von der Leiterin / vom Leiter der Fachbibliothek zeitweise oder ständig von der Möglichkeit der Ausleihe oder von der Benutzung der Bibliothek überhaupt ausgeschlossen werden.

§ 15 Anerkennung der Benutzungsordnung

Mit der Benutzung der Bibliothek wird diese Ordnung anerkannt.

§ 16 Inkrafttreten der Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Damit verliert die bisherige Benutzungsordnung ihre Gültigkeit.