Benutzungsordnung für die Fachbibliotheken im Gebäude Leibnizstr. 8 (inkl. des Bereichs Klassische Archäologie in der Johanna-Mestorf-Str. 5) vom 14.6.2012

Auf der Grundlage der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Kiel vom 24. Juli 1978, § 2 (3) (NBl.KM.Schl.-H., S. 271), wird mit Genehmigung der Leitung der Universitätsbibliothek vom 1. Juni 2012 für die im Gebäude Leibnizstraße 8 befindlichen Fachbibliotheken am Institut für Klassische Altertumskunde (inkl. des Bereichs Klassische Archäologie in der Johanna-Mestorf-Str. 5), am Seminar für Orientalistik und am Institut für Skandinavistik, Frisistik und Allgemeine Sprachwissenschaft sowie für die Fachbibliothek Germanistik (Sprache/Literatur/Medien) und die Fachbibliothek Geschichte die folgende Benutzungsordnung erlassen. Die Bestimmungen der §§ 5,6,8,9,10 und 12 der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek, die die Verwaltung einer Fachbibliothek betreffen, werden von dieser Ordnung nicht berührt.

In den einzelnen Bestimmungen ist unter „Bibliothek“ bzw. „Fachbibliothek“, die Bibliothek am jeweiligen Institut bzw. Seminar und unter „Bibliotheksleiterin“/„Bibliotheksleiter“ deren jeweilige/jeweiliger Leiterin/Leiter zu verstehen.

Soweit nicht weitere Unterscheidungen getroffen werden, sind Bücher im Sinne dieser Ordnung alle Informationsmedien.

§ 1 Allgemeines

Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Wer die Bibliothek benutzt, erkennt damit die Benutzungsordnung an.

§ 2 Benutzungsberechtigung

Zur Benutzung sind berechtigt: Universitätsmitglieder und alle wissenschaftlich Interessierten.

§ 3 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gegeben.

§ 4 Zutritt zur Bibliothek

Die Studierenden sind verpflichtet, vor dem Betreten der Bibliothek ihren Fachbibliotheksausweis unaufgefordert bei der Bibliotheksaufsicht abzugeben. Der Ausweis wird beim Verlassen der Bibliothek wieder ausgehändigt. Andere Personen müssen sich durch ein Personaldokument ausweisen.

§ 5 Ausleihmöglichkeit

Soweit keine anderen Bestimmungen gelten, können Bücher, die nicht mit Farbstreifen gekennzeichnet sind, von allen zur Ausleihe Berechtigten über das Wochenende entliehen werden. Über Ausnahmefälle entscheidet die Bibliotheksverwaltung. Die genauen Zeiten und näheren Bedingungen werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Mitglieder des Lehrkörpers der genannten Seminare und Institute können kurzfristig Bücher entleihen und ausnahmsweise auch längerfristige Entleihungen vornehmen.

Zur Ausleihe sind berechtigt:

1. Studierende mit Studienfächern der Seminare und Institute, deren Bibliotheken im Gebäude Leibnizstr. 8 bzw. in der Johanna- Mestorf-Str. 5 (für den Bereich Klassische Archäologie der Fachbibliothek am Institut für Klassische Altertumskunde) aufgestellt sind,

2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitglieder des Lehrkörpers der genannten Seminare und Institute,

3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitglieder des Lehrkörpers anderer Universitätsseminare und –institute unter Vorlage einer Benutzerkarte der Universitätsbibliothek.

Entliehene Bücher müssen bei der Aufsicht registriert werden. Auf die Ausleihe ist am Standort durch eine Vertreterkarte hinzuweisen.

Wer ein entliehenes Buch nicht fristgerecht zurückbringt, wird schriftlich an die Rückgabefrist erinnert und erforderlichenfalls gemahnt.

Wird ein entliehenes Buch nach dreimaliger Mahnung nicht zurückgebracht, übergibt die Fachbibliothek das Mahnverfahren an die Direktorin/den Direktor der Universitätsbibliothek. Dort wird die Zweckmäßigkeit des Verfahrens zur Wiedererlangung der Bücher nach § 17 der Benutzungsordnung der Zentralbibliothek geprüft. Ggf. wird das Verfahren eingeleitet.


§ 6 Benutzung der Bücher

Jeder ist verpflichtet, die Bücher schonend zu behandeln. Anstreichungen und Bemerkungen in den Büchern sind zu unterlassen. Für Verlust und Beschädigung haftet die Benutzerin/der Benutzer. Über Ersatz bzw. Entschädigung entscheidet die Leiterin/der Leiter der jeweiligen Fachbibliothek.

§ 7 Seminar- und Arbeitsapparate

Seminarapparate werden von den damit Beauftragten zusammengestellt und gekennzeichnet. Für die entnommenen Bücher sind Vertreterkarten einzustellen.

Persönliche Arbeitsapparate in den Bibliotheksräumen können auf Antrag durch die Leiterin/den Leiter der jeweiligen Fachbibliothek bzw. deren/dessen Beauftragte/Beauftragten gestattet werden. Für entnommene Bücher sind ebenfalls Vertreterkarten einzustellen.

§ 8 Handapparate

Handapparate zum ständigen Gebrauch der Angehörigen des Lehrkörpers enthalten von diesen häufig und regelmäßig gebrauchte Literatur und stehen im Universitätsbereich an deren Arbeitsplatz.

§ 9 Kopiermöglichkeit

Steht in den Bibliotheksräumen eine Kopiermöglichkeit zur Verfügung, so ist Kopieren gestattet, soweit nicht für einzelne Bände das Gegenteil bestimmt ist. Die Bücher sind dabei sorgfältig zu behandeln; für Schäden, die entstehen, haftet die Kopierende/der Kopierende. Sie/Er ist auch für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Die Entnahme von Büchern zum Kopieren außerhalb der Bibliotheksräume bedarf der Genehmigung durch die Leiterin/den Leiter der jeweiligen Fachbibliothek bzw. deren/dessen Beauftragte/Beauftragten.

§ 10 Ruhe und Ordnung

Die Benutzerinnen und Benutzer müssen aufeinander Rücksicht nehmen und sich so verhalten, dass andere nicht gestört werden. Die Nutzung von Notebooks ist ausschließlich in eigens gekennzeichneten Bereichen gestattet. Die dortigen Plätze sind mit WLAN ausgestattet. Die Nutzung des Notebook-Netzes ist ausschließlich für Zwecke zulässig, die in direktem Zusammenhang mit dem Studium sowie der Lehre und Forschung stehen. Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Es ist nicht gestattet, in den Bibliotheksräumen und im Katalograum zu essen, zu trinken und zu rauchen. Die Nutzung von Mobilfunktelefonen in den Bibliotheksräumen ist ebenfalls nicht gestattet.

§ 11 Räumung der Arbeitsplätze

Vor Verlassen der Bibliothek sind die Arbeitstische mit Ausnahme der zugelassenen Dauerarbeitsplätze freizumachen.

§ 12 Schutz der Bibliotheksbestände

Mäntel und Taschen dürfen in den Bibliotheksbereich nicht mitgenommen werden. Zur Aufbewahrung stehen hierfür Fächer und Schränke zur Verfügung. Gegen ein Pfand von 5,- € können Schlösser entliehen werden (keine Entleihmöglichkeit im Bereich Klassische Archäologie).

Die Aufsicht am Ausgang des Bibliotheksbereiches achtet darauf, dass kein Buch der Bibliothek unerlaubt mitgenommen wird. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 13 Ordnungsbestimmungen

Benutzerinnen und Benutzer, die grob oder wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können durch Beschluss der Leiterin/des Leiters der Bibliothek zeitweise oder ständig von der Möglichkeit der Ausleihe oder von der Benutzung der Bibliothek überhaupt ausgeschlossen werden.

§ 14 Inkrafttreten der Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Damit verliert die bisherige Benutzungsordnung ihre Gültigkeit.

14.6.2012