Benutzungsordnung der Fachbibliothek am Institut für Psychologie vom 7.6.1980

Aufgrund der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Kiel vom 24. Juli 1978, § 2 (3), wird für die Fachbibliothek beim Institut für Psychologie die folgende Benutzungsordnung erlassen. Die Bestimmungen der §§ 5.6.8.9.10.12 der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek, die die Verwaltung der Bibliothek betreffen, werden von dieser Ordnung nicht berührt.

§ 1: Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Bücher dürfen nur in den besonders geregelten Fällen aus den Räumen entfernt werden.

§ 2: Zur Benutzung sind alle Institutsangehörigen berechtigt, außerdem andere wissenschaftlich Interessierte nach Genehmigung durch den Vorsitzenden des Leitungskollegiums des Instituts für Psychologie. Für Studierende der Universität Kiel mit Haupt- oder Nebenfach Psychologie stellt die Bibliotheksaufsicht gegen Vorlage des Studentenausweises eine Seminarkarte aus, bei anderen wissenschaftlich Interessierten nach Genehmigung durch den Vorsitzenden des Leitungskollegiums gegen Vorlage des Bundespersonalausweises. Diese Seminarkarte ist bei Besuchen der Bibliothek unaufgefordert der Aufsicht zur Prüfung vorzulegen.

Festangestellte Mitarbeiter des Instituts benötigen keine Seminarkarte.

§ 3: Ausleihe:

Da es sich um eine Präsenzbibliothek handelt, ist eine Ausleihe nur in drei Ausnahmefällen möglich,

a) Ausleihe an Studenten

1) Wochenendausleihe: Gegen Abgabe der Seminarkarte werden am Freitag in der Zeit von 12.00 bis 13.00 Uhr Bücher verliehen, die am Vormittag des folgenden Öffnungstages bis 12.00 Uhr wieder zurückzugeben sind.

2) Nachtausleihe: Gegen Abgabe der Seminarkarte werden an den übrigen Werktagen Bücher in der Zeit von 16.30 bis 16.45 Uhr verliehen, die bis 9.15 Uhr am folgenden Öffnungstag zurückzugeben sind.

Bei Verspätungen wird die Seminarkarte gekennzeichnet. Bei dreimaliger Verspätung können im laufenden Semester keine Bücher mehr von dem betreffenden Benutzer ausgeliehen werden, da sonst die Präsenz der Bücher als nicht mehr gesichert angenommen werden kann.

b) Ausleihe an Doktoranden und Mitarbeiter des Instituts für Psychologie

Doktoranden und Mitarbeiter des Instituts für Psychologie können Bücher gegen Entleihschein (siehe § 9) bis zu 6 Wochen ausleihen. Die ausgeliehenen Bücher müssen zurückgebracht werden, wenn der Ausleiher mehr als eine Woche ortsabwesend ist, unabhängig von der Ausleihdauer.

c) Ausleihe an Mitarbeiter anderer Institute

Mitarbeiter anderer Institute können unter Vorlage eines Ausweises Bücher für eine Woche ausleihen.

Grundsätzlich werden Zeitschriftenbände, Bände des Handbuchs für Psychologie sowie Dissertationen nicht verliehen. Oft benötigte Bücher können nach Beschluß des Leitungskollegiums des Instituts für Psychologie ebenfalls unter diese Regelung fallen.

§ 4: Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekanntgegeben. Festangestellte Mitarbeiter des Instituts für Psychologie haben durch ihren Schlüssel jederzeit Zugang zur Bibliothek.

§ 5: Wer die Bibliothek benutzt, erkennt damit die Benutzungsordnung an.

§ 6: Jeder ist verpflichtet, die Bücher schonend zu behandeln und Anstreichungen und Bemerkungen in den Büchern zu unterlassen. Für Verlust und Beschädigung haftet der Benutzer. über Ersatz bzw. Entschädigung entscheidet in Zweifelsfällen das Leitungskollegium des Instituts für Psychologie.

§ 7: Die Benutzer sind verpflichtet, beim Verlassen der Bibliothek alle entnommenen Bücher wieder auf ihre Regalplätze zurückzustellen.

§ 8: Handapparate für bestimmte Lehrveranstaltungen (Seminarapparate) oder für bestimmte Forschungsprojekte können von den Veranstaltern zusammengestellt und gekennzeichnet werden.

§ 9: Alle vorübergehend oder längerfristig entnommenen Bücher müssen bei der Aufsicht registriert und am Standort nachgewiesen werden. Hierfür ist bei der Aufsicht ein Zettel mit Durchschrift anzufertigen, auf dem folgende Angaben vermerkt sein müssen:

a) Signatur und Autor

b) Titel

c) Datum und Entleiher

Von diesen beiden Zetteln verbleibt ein Exemplar unter dem Namen des Entleihers in der Registratur bei der Aufsicht, das andere wird in einer bei der Aufsicht erhältlichen Plastiktasche als Stellvertreter anstelle des entliehenen Buches vom Entleiher auf den Platz des Buches im Regal gestellt.

§ 10: Kopieren ist gestattet, soweit nicht für einzelne Bände das Gegenteil bestimmt ist. Die Bücher sind dabei sorgfältig zu behandeln; für Schäden, die entstehen, haftet der Kopierende. Er ist auch für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

Zur Selbstbedienung steht für Studierende ein Münzkopierer zur Verfügung, für festangestellte Mitarbeiter des Instituts ein münzfreies Kopiergerät. Die Mitarbeiter des Instituts müssen ihre auf diesem Gerät angefertigten Kopien in eine Liste eintragen.

§ 11: Die Benutzer müssen aufeinander Rücksicht nehmen und sich so verhalten, daß andere nicht gestört werden. Anweisungen der Bibliotheksaufsicht ist Folge zu leisten.

Innerhalb der Bibliotheksräume darf nicht geraucht werden.

§ 12: Mahnungen:

Wer ein entliehenes Buch nicht fristgerecht zurückbringt, wird schriftlich an die Rückgabefrist erinnert. Die Portokosten werden als Auslagen erhoben.

§ 13: Vorschläge:

Bei der Aufsicht ist ein Briefkasten für Neuanschaffungsvorschläge der Studierenden angebracht.

§ 14: Schutz der Bibliotheksbestände:

Mäntel und Taschen dürfen in den Bibliotheksbereich nicht mitgenommen werden. Die Bibliotheksaufsicht hat darauf zu achten, daß die Benutzungsordnung eingehalten wird, und darf zu diesem Zweck Kontrollen durchführen. Die Wache am Ausgang des Bibliotheksbereichs achtet darauf, daß kein Buch der Bibliothek unerlaubt mitgenommen wird. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 15: Benutzer, die grob und wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können vom Leitungskollegium des Instituts für Psychologie zeitweise oder ständig von der Möglichkeit der Ausleihe oder von der Benutzung der Bibliothek überhaupt ausgeschlossen werden.