Benutzungsordnung der Fachbibliothek am Mathematischen Seminar und am Institut für Informatik und Praktische Mathematik (einschließlich Rechenzentrum) vom 17.5.1991

Aufgrund der Rahmenordnung für die Benutzung der Universitätsbibliothek Kiel vom 1. Juni 1977 wird für die gemeinsame Fachbibliothek des Mathematischen Seminars, des Instituts für Informatik und Praktische Mathematik und des Rechenzentrums die folgende Benutzungsordnung erlassen.

Die Bestimmungen der §§ 5, 6, 8, 9, 10, 12 der Rahmenordnung für die Benutzung der Universitätsbibliothek Kiel, die die Verwaltung der Bibliothek betreffen, werden von dieser Ordnung nicht berührt.

§ 1 Die Bibliothek dient der wissenschaftlichen Arbeit des Mathematischen Seminars, des Instituts für Informatik und Praktische Mathematik und des Rechenzentrums. Sie ist eine Präsenzbibliothek. Die Bücher dürfen nur in besonders geregelten Fällen aus den Bibliotheksräumen entfernt werden ( siehe §§ 3 und 4 ) .

§ 2 Zur Benutzung sind in erster Linie die Universitätsmitglieder berechtigt.

§ 3 Die am Mathematischen Seminar und am Institut für Informatik und Praktische Mathematik und des Rechenzentrums hauptamtlich in Forschung und Lehre Beschäftigten können Bücher, die sie für ihre wissenschaftliche Arbeit benötigen, aus der Bibliothek zur Benutzung an ihrem Arbeitsplatz in den obengenannten Instituten entleihen. Es ist nicht erlaubt, Bücher und Zeitschriften nach Hause mitzunehmen. Für dieses Entleihen sind bereitliegende vorgedruckte Entleihkarten auszufüllen und der Aufsicht zu übergeben bzw. außerhalb der Öffnungszeiten in den dafür bestimmten Kasten zu werfen. Die Rückgabe des Buches erfolgt ausschließlich an die Aufsicht. Um das Aufsichtspersonal nicht zusätzlich zu belasten, hat jeder Entleiher die hier vorgeschriebenen Entleihe-Formalitäten unaufgefordert zu erfüllen. Zeitschriftenbände dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen tageweise zur Benutzung am Arbeitsplatz ausgeliehen werden; es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Zeitschriftenartikel im Hause zu photokopieren. Es ist strikt untersagt, einzelne Hefte von ungebundenen Zeitschriftenbänden aus der Bibliothek zu entfernen.

§ 4 Nicht hauptamtlich oder vorübergehend beschäftigte Universitätsmitglieder, die in einem der in § 1 genannten Institute einen festen Arbeitsplatz haben, können mit schriftlicher Zustimmung eines hauptamtlichen Mitglieds oder des Leiters der Fachbibliothek Bücher zur Benutzung an ihrem Arbeitsplatz entleihen. Es gelten dafür dieselben Formalitäten wie in § 3.

§ 5 Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekanntgegeben.

§ 6 Wer die Bibliothek benutzt, erkennt damit die Benutzungsordnung an.

§ 7 Jeder ist verpflichtet, die Bücher schonend zu behandeln, Anstreichungen und Bemerkungen zu unterlassen und entliehene Bücher zum frühest möglichen Zeitpunkt zurückzugeben. Für Verlust und Beschädigungen haftet der Benutzer. Über Ersatz bzw. Entschädigung entscheidet der Leiter der Fachbibliothek.

§ 8 Die Benutzer müssen aufeinander Rücksicht nehmen und sich so verhalten, daß andere nicht gestört werden; insbesondere ist es nicht gestattet, Mäntel und Taschen mit in die Bibliotheksräume zu nehmen. Anweisungen der Bibliotheksaufsicht ist Folge zu leisten. Es ist nicht gestattet, in den Bibliotheksräumen zu essen, zu trinken oder zu rauchen.