Benutzungsordnung für die Fachbibliothek am Physikzentrum (genehmigt durch die Leitung der Universitätsbibliothek am 9.5.1980)

Auf Grund der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Kiel vom 24. Juli 1978, § 2 (3) wird für die Fachbibliothek im Physikzentrum die folgende Benutzungsordnung erlassen.

Die Bestimmungen der §§ 5. 6. 8. 9. 10. 12 der Ben. Ordn. UB, die die Verwaltung der Bibliothek betreffen, werden von dieser Ordnung nicht berührt.

1. Die Fachbibliothek Physikzentrum ist in erster Linie eine Präsenzbibliothek für die Mitglieder der beteiligten Institute. Die Bücher dürfen nur in den besonders geregelten Fällen aus den Räumen entfernt werden.

2. Zur Benutzung sind berechtigt:

a) Professoren, Dozenten, Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter der beteiligten Institute, auch außerhalb der Öffnungszeiten.

b) Doktoranden, Diplomanden und Staatsexamenskandidaten der beteiligten Institute wahrend der Öffnungszeiten. In besonders begründeten Fällen können auch Mitglieder dieses Personenkreises auf Befürwortung des betreuenden Hochschullehrers einen Bibliotheksschlüssel erhalten.

c) Mitglieder anderer Universitätseinrichtungen während der Öffnungszeiten.

d) Studenten steht der Studentenleseraum zur Verfügung.

3. Ausleihe

(1) Die benutzungsberechtigten Mitglieder der beteiligten Institute können Bücher an ihre Arbeitsplätze im Physikzentrum entleihen. Die Aufbewahrung muß so erfolgen, daß die entliehenen Bände notfalls auch bei Abwesenheit des Entleihers erreichbar sind. Für jeden Entleiher wird eine die Ausleihberechtigung nachweisende Karteikarte geführt.

(2) Bei der Ausleihe müssen die Angaben zur Person sowie Buchtitel, Verfasser, Signatur usw. ins Ausleihbuch eingetragen werden. Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen, bei Zeitschriftenbänden 2 Wochen. Verlängerungen sind möglich und erfordern das Umtragen im Ausleihbuch. Die entliehenen Bücher werden durch Stellvertreter am Standort nachgewiesen. Das Einstellen der Stellvertreter bzw. der zurückgegebenen Bücher wird vom Bibliothekspersonal vorgenommen.

(3) Zeitschriftenhefte aus den Zeitschriftenauslagekästen, zur Einsicht ausliegende Neuanschaffungen, Bücher des Studentenleseraums sowie alle mit einem roten Streifen gekennzeichneten Bücher dürfen nicht entliehen werden. Kurzfristige Entnahme zu Kopierzwecken ist gestattet, während der Öffnungszeiten nach Verständigung des Bibliothekars.

(4) Auf Wunsch können Bücher aus der Fachbibliothek durch den Bibliothekar an Studenten zur Benutzung im Studentenleseraum ausgegeben werden.

4. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekanntgegeben.

5. Jeder ist verpflichtet, die Bücher schonend zu behandeln. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Benutzer.

6. Handapparate

In Übereinstimmung mit den Vereinbarungen der Teilinstitute bei der Bildung der Fachbibliothek Physikzentrum stehen in begrenztem Umfang Handapparate zur vorwiegenden Benutzung durch einzelne Arbeitsgruppen zur Verfügung. Die in Handapparaten erfaßten Bücher stehen an bekannten Orten in der Nähe der jeweiligen Arbeitsplätze. Zugang zu den Handapparaten haben die unter 2.a) bis c) genannten Personen nach Kontakt mit dem jeweils zuständigen Bibliotheksbeauftragten. Die Ausleihe aus Handapparaten ist im Regelfall auf die Arbeitsgruppe beschränkt, der der jeweilige Handapparat zur Verfügung steht. Die Ausleihe an andere Benutzer erfolgt im Einvernehmen mit dem für den Handapparat zuständigen Bibliotheksbeauftragten.

7. Seminarapparate

Literatur für Seminarveranstaltungen an den beteiligten Instituten kann auf Wunsch des Seminarveranstalters für die Dauer des jeweiligen Semesters zu einem Seminarapparat zusammengestellt werden, soweit hierdurch die Interessen der übrigen Benutzer nicht beeinträchtigt werden. Für die Einrichtung eines Seminarapparates ist die Zustimmung des Bibliotheksleiters erforderlich. Seminarapparate werden in Abstimmung mit dem Bibliothekar im Studentenleseraum aufgestellt. Ihr Bestand muß in einer Liste festgehalten und an dem gewöhnlichen Standort durch Stellvertreter nachgewiesen werden.

8. Im Interesse aller Benutzer müssen in den Bibliotheksräumen störende Gespräche Essen, Trinken und Rauchen unterbleiben.

9. Zur Inventur, die vom Bibliothekar durch Anschlag angekündigt wird, sind alle entliehenen Bücher zurückzugeben.

10. Wer die Bibliothek benutzt, erkennt damit die Benutzungsordnung an.