Benutzungsordnung der Fachbibliothek Chemie vom 31.5.2013

Auf der Grundlage der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Kiel vom 24. Juli 1978, § 2 (3) (NBl. KM. Schl.-H., S. 271), wird mit Genehmigung der Leitung der Universitätsbiblio­thek vom 24. Mai 2013 für die Fachbibliothek Chemie die folgende Benutzungsordnung er­lassen. Die Bestimmungen der §§ 5,6,8,9,10 und 12 der Benutzungsordnung der Universitäts­bibliothek, die die Verwaltung der Fachbibliothek betreffen, werden von dieser Ordnung nicht berührt.  
Soweit nicht weitere Unterscheidungen getroffen werden, sind Bücher im Sinne dieser Ord­nung alle Informationsmedien. 
 
§ 1    Allgemeines 
Die Fachbibliothek Chemie dient folgenden Einrichtungen als gemeinsame Bibliothek:
-           dem Institut für Organische Chemie,
-           dem Otto-Diels-Institut für Anorganische Chemie und
-           dem Institut für Physikalische Chemie.
Sie ist eine Präsenzbibliothek. Wer die Bibliothek benutzt, erkennt damit die Benutzungsord­nung an. Die Bücher dürfen nur in den besonders geregelten Fällen aus den Räumen ent­fernt wer­den. 
 
§ 2    Benutzungsberechtigung 
Zur Benutzung sind berechtigt: Universitätsmitglieder und alle wissenschaftlich Interessierten.
 
 § 3    Öffnungszeiten  
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gegeben.
 
 § 4    Ausleihmöglichkeit 
Soweit keine besonderen Bestimmungen gelten, können Bücher von den Universitätsan­gehöri­gen über das Wochenende entliehen werden. Über Ausnahmefälle entschei­det die Bibliotheksverwaltung. Die genauen Zeiten und näheren Bedingungen werden durch Aus­hang bekannt gegeben.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Mitglieder des Lehrkörpers der o.g. chemi­schen Institute können kurzfristig Bücher entleihen und ausnahmsweise auch längerfristige Entlei­hun­gen vornehmen. 
Das Ausleihen von Zeitschriften, Nach­schlage- und Tabellenwerken ist nicht möglich.

Entliehene Bücher müssen beim Bibliothekspersonal registriert werden. Auf die Ausleihe ist am Standort durch eine Vertreterkarte hinzuweisen. 
Wer ein entliehenes Buch nicht fristgerecht zurückbringt, wird schriftlich an die Rückgabefrist erin­nert und erforderlichenfalls gemahnt.  
Wird ein entliehenes Buch nach dreimaliger Mahnung nicht zurückgebracht, übergibt die Fachbibliothek das Mahnverfahren an die Direktorin / den Direktor der Universitätsbibliothek. Dort wird die Zweckmäßigkeit des Verfahrens zur Wiedererlangung der Bücher nach § 17 der Benutzungsordnung der Zentralbibliothek geprüft. Ggf. wird das Verfahren eingeleitet.  
 
§ 5    Benutzung der Bücher 
Jede/Jeder ist verpflichtet, die Bücher schonend zu behandeln und Anstreichungen und Be­merkungen in den Büchern zu unterlassen. Für Verlust und Beschädigung haftet die Benut­zerin/der Benutzer. Über Ersatz bzw. Entschädigung entscheidet die Leiterin/der Leiter der Fachbibliothek. 
 
§ 6     Handapparate
Handapparate zum ständigen Gebrauch der Angehörigen des Lehrkörpers und für die Laborarbeiten von Studierenden enthalten von diesen häu­fig und regelmäßig gebrauchte Literatur und stehen im Universitätsbereich an deren Arbeitsplatz.
 
 § 7    Kopiermöglichkeit 
Kopieren ist gestattet, soweit nicht für einzelne Bände das Gegenteil bestimmt ist. Die Bü­cher sind dabei sorgfältig zu behandeln; für Schäden, die entstehen, haftet die / der Kopie­rende. Sie/Er ist auch für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen beim Kopie­ren aus Büchern und Zeitschriften sowie bei der Benutzung digitaler Medien verantwortlich. Zur Selbstbedienung steht ein Kopierer zur Verfügung.
 
 § 8    Ruhe und Ordnung 
Die Benutzerinnen und Benutzer müssen aufeinander Rücksicht nehmen und sich so verhal­ten, dass andere nicht gestört werden. Die Nutzung von Notebooks ist ausschließlich in eigens gekennzeichneten Bereichen gestattet. Die dortigen Plätze sind mit WLAN ausgestat­tet. Die Nutzung des Notebook-Netzes ist ausschließlich für Zwecke zulässig, die in direktem Zusammenhang mit dem Studium sowie der Lehre und Forschung stehen. Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Es ist nicht gestattet, in den Räumen der Fachbibliothek zu essen,  zu trinken und zu rauchen. Die Nutzung von Mobilfunktelefonen in den Bibliotheksräumen ist ebenfalls nicht gestattet. 
 
§ 9       Räumung der Arbeitsplätze 
Vor Verlassen der Bibliothek sind die Arbeitstische freizumachen.

 
§ 10     Schutz der Bibliotheksbestände 
Mäntel und Taschen dürfen in den Bibliotheksbereich nicht mitgenommen werden. Zur Aufbewahrung stehen im Eingangsbereich hierfür Fächer zur Verfügung.

Das Bibliothekspersonal hat darauf zu achten, dass die Benutzungsordnung eingehalten wird und kein Buch der Bibliothek unerlaubt mitgenommen wird. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. 
 
§ 11 Ordnungsbestimmungen 
Benutzerinnen und Benutzer, die grob oder wiederholt gegen die Benutzungsordnung versto­ßen, können durch Beschluss der Leiterin/des Leiter der Bibliothek zeitweise oder ständig von der Möglichkeit der Ausleihe oder von der Benutzung der Bibliothek überhaupt ausgeschlossen werden
 § 12  Inkrafttreten der Benutzungsordnung 
Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Damit verlieren die bisherigen Benutzungsord­nungen der Fachbibliothek an den Instituten für Anorganische und Organische Chemie vom 12.6.1978 vom sowie diejenige der Fachbibliothek am Institut für Physikalische Chemie vom 24.1.2003 ihre Gültigkeit.