Benutzungsordnung für die Fachbibliothek am Institut für Landwirtschaftliche Verfahrenstechnik vom 27.11.2009

Auf der Grundlage der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Kiel vom 24. Juli 1978, § 2 (3) (NBl. KM. Schl.-H., S. 271), wird mit Genehmigung der Leitung der Universitätsbibliothek vom 20.11.2009 für die Fachbibliothek am Institut für Landwirtschaftliche Verfahrenstechnik die folgende Benutzungsordnung erlassen. Die Bestimmungen der §§ 5.6.8.9.10.12. der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek, die die Verwaltung der Fachbibliothek betreffen, werden von dieser Ordnung nicht berührt.

Soweit nicht weitere Unterscheidungen getroffen werden, sind Bücher im Sinne dieser Ordnung alle Informationsmedien.

§ 1 Allgemeines

Die Fachbibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Die Bücher dürfen nur in besonders geregelten Fällen aus deren Räumen entfernt werden.

§ 2 Benutzerkreis

Zur Benutzung sind berechtigt: alle Universitätsmitglieder sowie alle wissenschaftlich Interessierten. Wer die Fachbibliothek benutzt, erkennt damit die Benutzungsordnung an.

§ 3 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gegeben.

§ 4  Zutritt zur Bibliothek        

Bibliotheksbenutzerinnen und -benutzer müssen sich bei der für die Bibliotheksaufsicht zuständigen Person anmelden (s. Aushang).

§ 5 Benutzung der Bücher

Jede / jeder ist verpflichtet, die Bücher schonend zu behandeln und Anstreichungen und Bemerkungen in den Büchern zu unterlassen. Für Verlust und Beschädigung haftet die Benutzerin / der Benutzer. Über Ersatz bzw. Entschädigung entscheidet die Leiterin / der Leiter der Fachbibliothek.

§ 6 Ausleihmöglichkeit

Ausleihe ist nicht möglich, ausgenommen ist kurzfristige Ausleihe zum Kopieren. In diesem Fall ist eine bei dem für die Bibliothek zuständigen Personal erforderlich (s. Aushang).

Ausleihe ist darüber hinaus nur mit besonderer Genehmigung der Leiterin / des Leiters der Fachbibliothek möglich.
 
§ 7 Registrierung entnommener Bücher

Alle vorübergehend entnommenen Bücher müssen beim Sekretariat bzw. bei dem für die Bibliothek zuständigen Personal registriert werden.

§ 8 Kopiermöglichkeit

Kopieren ist gestattet, soweit es nicht für einzelne Bände untersagt ist. Die Bücher sind dabei sorgfältig zu behandeln. Für Schäden, die entstehen, haftet die / der Kopierende.

§ 9 Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen

Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen beim Kopieren aus Büchern und Zeitschriften sowie bei der Benutzung digitaler Medien ist die Benutzerin / der Benutzer verantwortlich.

§ 10 Ruhe und Ordnung

Die Benutzerinnen und Benutzer müssen aufeinander Rücksicht nehmen und sich so verhalten, dass andere nicht gestört werden. Es ist nicht gestattet, in den Räumen der Fachbibliothek zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Das Telefonieren mit Mobilfunktelefonen in der Bibliothek ist ebenfalls untersagt. Anweisungen der Bibliotheksaufsicht ist Folge zu leisten.

§ 11 Räumung der Arbeitsplätze

Vor Verlassen der Bibliothek sind die Arbeitstische mit Ausnahme der zugelassenen Dauerarbeitsplätze aufgeräumt zu hinterlassen. Bücher sind einzustellen.

§ 12 Schutz der Bibliotheksbestände

Mäntel und Taschen dürfen in die Räume der Fachbibliothek nicht mitgenommen werden, sondern müssen außerhalb der Bibliotheksräume deponiert werden (ggf. bei dem für die Bibliothek zuständigen Personal).

Das Aufsichtspersonal achtet darauf, dass kein Buch der Bibliothek unerlaubt mitgenommen wird. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 13 Ordnungsbestimmungen

Benutzerinnen / Benutzer, die grob oder wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können von der Leiterin / vom Leiter der Fachbibliothek zeitweise oder ständig von der Möglichkeit der Ausleihe oder von der Benutzung der Fachbibliothek überhaupt ausgeschlossen werden.

§ 14 Inkrafttreten der Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.