Muster einer Benutzungsordnung für Fachbibliotheken

Muster einer Benutzungsordnung für Fachbibliotheken

Auf der Grundlage der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Kiel vom 24. Juli 1978, § 2 (3) (NBl. KM. Schl.-H., S. 271), wird mit Genehmigung der Leitung der Universitätsbibliothek vom ............. für die Fachbibliothek am ........................ die folgende Benutzungsordnung erlassen. Die Bestimmungen der §§ 5.6.8.9.10.12. der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek, die die Verwaltung der Fachbibliothek betreffen, werden von dieser Ordnung nicht berührt.

Soweit nicht weitere Unterscheidungen getroffen werden, sind Bücher im Sinne dieser Ordnung alle Informationsmedien.

§ 1 Allgemeines

Die Fachbibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Die Bücher dürfen nur in besonders geregelten Fällen aus deren Räumen entfernt werden.

§ 2 Benutzerkreis

Zur Benutzung sind berechtigt:

(Alternativen)
A. 1.    alle Universitätsmitglieder.
A. 2.    alle Universitätsmitglieder sowie ................................................................ (Personenkreis, mit dem evtl. besondere Vereinbarungen bestehen).
A. 3.    alle wissenschaftlich Interessierten.
A. 4.    die Instituts- (Klinik- usw.) Angehörigen. Außerdem andere Universitätsmitglieder nach Anmeldung bei ................................................................
A. 5.    die Instituts- (Klinik usw.) Angehörigen. Außerdem andere wissenschaftlich Interessierte nach Anmeldung bei ...............................................................
A. 6.    die Instituts- (Klinik usw.) Angehörigen, außerdem andere Universitätsmitglieder nach Anmeldung bei ........................................... sowie sonstige Interessierte nach Genehmigung durch die Leiterin / den Leiter der Fachbibliothek und Anmeldung bei .................................................................

Wer die Fachbibliothek benutzt, erkennt damit die Benutzungsordnung an.

§ 3 Öffnungszeiten

(Alternativen)
A. 1.    Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gegeben.
A. 2.    Die Fachbibliothek ist für Personen, die keinen Zutritt durch Schlüssel haben, während der Dienstzeit nach Anmeldung bei ................................... zugänglich.


§ 4  Zutritt zur Bibliothek         [für Bibliotheken mit Aufsichtspersonal]

Die Studierenden sind verpflichtet, vor dem Betreten der Bibliothek ihren Fachbibliotheksausweis unaufgefordert bei der Bibliotheksaufsicht abzugeben. Der Ausweis wird beim Verlassen der Bibliothek wieder ausgehändigt. Andere Personen müssen sich durch ein Personaldokument ausweisen.

§ 5 Benutzung der Bücher

Jede / jeder ist verpflichtet, die Bücher schonend zu behandeln und Anstreichungen und Bemerkungen in den Büchern zu unterlassen. Für Verlust und Beschädigung haftet die Benutzerin / der Benutzer. Über Ersatz bzw. Entschädigung entscheidet die Leiterin / der Leiter der Fachbibliothek.

§ 6 Ausleihmöglichkeit

(Alternativen)
A. 1.    Ausleihe ist nicht möglich.
A. 2.    Ausleihe ist nur mit besonderer Genehmigung des / der ........................................... möglich.
A. 3    Ausleihe durch ........................................... (ausleihberechtigter Personenkreis, z.B. Studierende mit Kindern) ist über Nacht und / oder übers Wochenende möglich.
A. 4. Ausleihe von ........................................... (Art der ausleihbaren Literatur) ist über Nacht und / oder übers Wochenende möglich.
A. 5.    Ausleihe von ................................................ (Art der ausleihbaren Literatur) ist durch ...........................................................(ausleihberechtigter Personenkreis, z.B. Studierende mit Kindern) über Nacht und / oder übers Wochenende möglich.
A. 6.    Kurzfristige Ausleihe ist bis zu ......... Tagen möglich.
A. 7.    Kurzfristige Ausleihe bis zu ......... Tagen durch ....................................(ausleihberechtigter Personenkreis, z.B. Studierende mit Kindern) ist möglich.
A. 8.    Kurzfristige Ausleihe bis zu ......... Tagen von ...................................... (Art der ausleihbaren Literatur, z.B. Studierende mit Kindern) ist möglich.
A. 9.    Kurzfristige Ausleihe bis zu ......... Tagen von ...................................... (Art der ausleihbaren Literatur) ist durch .......................................................... (ausleihberechtigter Personenkreis, z.B. Studierende mit Kindern) möglich.

Wer ein entliehenes Buch nicht fristgerecht zurückbringt, wird schriftlich an die Rückgabefrist erinnert und erforderlichenfalls gemahnt. Die Portokosten werden als Auslagen erhoben.

Wird ein entliehenes Buch nach dreimaliger Mahnung nicht zurückgebracht, übergibt die Fachbibliothek das Mahnverfahren an die Direktorin / den Direktor der Universitätsbibliothek. Dort wird die Zweckmäßigkeit des Verfahrens zur Wiedererlangung der Bücher nach § 17 der Benutzungsordnung der Zentralbibliothek geprüft. Ggf. wird das Verfahren eingeleitet.

§ 7 Seminar- und Arbeitsapparate

Seminarapparate werden von den damit Beauftragten zusammengestellt und gekennzeichnet.

Persönliche Arbeitsapparate in den Bibliotheksräumen werden auf Antrag durch die Leiterin / den Leiter der Fachbibliothek bzw. durch die / den von ihr / ihm damit Beauftragten gestattet.

§ 8 Handapparate

Handapparate zum ständigen Gebrauch der Angehörigen des Lehrkörpers enthalten von diesen häufig und regelmäßig gebrauchte Literatur und stehen im Universitätsbereich an deren Arbeitsplatz.

§ 9 Registrierung entnommener Bücher

Alle vorübergehend oder längerfristig entnommenen Bücher müssen registriert / am Standort nachgewiesen werden.

Vorübergehend entnommene Bücher sind

(Alternativen)
A. 1.    durch Vertreter am Standort nachzuweisen.
A. 2.    der Aufsicht zur Registrierung vorzulegen.
A. 3.    in die Ausleihliste einzutragen.

Längerfristig entnommene Bücher (z.B. Handapparate gemäß § 8) sind

(Alternativen)
A. 1.    durch Vertreter am Standort nachzuweisen.
A. 2.    durch Eintragung im Katalog nachzuweisen.
A. 3.    durch die Aufsicht zu registrieren.

§ 10 Kopiermöglichkeit

Kopieren ist gestattet, soweit es nicht für einzelne Bände untersagt ist. Die Bücher sind dabei sorgfältig zu behandeln. Für Schäden, die entstehen, haftet die / der Kopierende.

(Alternativen - entsprechend den vorhandenen Geräten)
A. 1.    Zur Selbstbedienung steht ein Münzkopierer zur Verfügung.
A. 2.    Die Aufsicht gibt auf Verlangen das Zählwerk des Kopiergerätes aus und zieht die Kosten ein.
A. 3.    Kopien sind von der Aufsicht zu erbitten, sie sind nur in begrenztem Umfang möglich.
A. 4.    ...

§ 11 Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen

Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen beim Kopieren aus Büchern und Zeitschriften sowie bei der Benutzung digitaler Medien ist die Benutzerin / der Benutzer verantwortlich.

§ 12 Ruhe und Ordnung

Die Benutzerinnen und Benutzer der Fachbibliothek müssen aufeinander Rücksicht nehmen und sich so verhalten, dass andere nicht gestört werden

(Gegebenfalls zusätzliche Bestimmung - entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten)
Die Nutzung von Notebooks ist ausschließlich in eigens gekennzeichneten Bereichen gestattet. Die dortigen Plätze sind mit WLAN ausgestattet. Die Nutzung des Notebook-Netzes ist ausschließlich für Zwecke zulässig, die in direktem Zusammenhang mit dem Studium sowie mit Lehre und Forschung stehen.

Es ist nicht gestattet, in den Räumen der Fachbibliothek zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Das Telefonieren mit Mobilfunktelefonen in der Bibliothek ist ebenfalls untersagt. Anweisungen der Bibliotheksaufsicht ist Folge zu leisten.

§ 13 Räumung der Arbeitsplätze

Vor Verlassen der Bibliothek sind die Arbeitstische mit Ausnahme der zugelassenen Dauerarbeitsplätze aufgeräumt zu hinterlassen. Bücher sind einzustellen.

§ 14 Schutz der Bibliotheksbestände

Mäntel und Taschen dürfen in die Räume der Fachbibliothek nicht mitgenommen werden. Zur Aufbewahrung stehen Fächer und Schränke zur Verfügung.

(Alternativen)
A. 1.    Die Aufsicht der Fachbibliothek hat darauf zu achten, dass die Benutzungsordnung eingehalten wird und darf zu diesem Zweck Kontrollen durchführen.
A. 2.    Die Wache am Ausgang des Bibliotheksbereichs achtet darauf, dass kein Buch der Fachbibliothek unerlaubt mitgenommen wird. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 15 Ordnungsbestimmungen

Benutzerinnen / Benutzer, die grob oder wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können von der Leiterin / vom Leiter der Fachbibliothek zeitweise oder ständig von der Möglichkeit der Ausleihe oder von der Benutzung der Fachbibliothek überhaupt ausgeschlossen werden.

§ 16 Inkrafttreten der Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Damit verliert die bisherige Benutzungsordnung ihre Gültigkeit.

Kiel, den

.........................................................
 (Leiterin / Leiter der Fachbibliothek)