Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Universitätsbibliothek


Logo der UB
Benutzerspezifische Werkzeuge
Startseite Sonderseiten Urheberrechtsfragen

Urheberrechtsfragen

§ 52a Urheberrechtsgesetz – Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (sog „Wissenschafts- und Bildungsschranke) bis 31.12.2014 verlaengert

Gemäß § 52a ist die elektronische Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material (Teile eines bereits veröffentlichten Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften) in einem Intranet für einen fest definierten Benutzerkreis erlaubt. Es muss dafür nicht die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt werden.

Diese gesetzliche Regelung ist Ende 2012 für 2 weitere Jahre verlängert worden (BGBl. I S. 2579) und noch bis zum 31.12.2014 gültig.

Das Einstellen von urheberrechtsgeschützten Materialien in Lehr- und Forschungsintranets ist jedoch weiterhin an folgende Voraussetzungen gebunden:

(1) Der Umfang des zugaenglich gemachten Werkes ist auf kleine Teile oder auf Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften zu beschraenken. Wie umfangreich ein solcher als „klein“ definierter Werkteil ist, wird weder im Gesetz noch durch Rechtsprechung derzeit festgelegt. Als Orientierung kann die Festlegung fuer den Unterricht in Schulen dienen, fuer die die Bundeslaender mit allen Verwertungsgesellschaften einen sog. Gesamtvertrag geschlossen haben. Danach machen „kleine Teile“ eines Druckwerks max. 12% aus (aber nicht mehr als 20 Seiten), „Teile“ sind bis zu 25% (aber nicht mehr als 100 Seiten), Werke geringen Umfangs sind nicht laenger als 25 Seiten.

(2) Der Nutzungszweck dieser Materialien liegt ausschließlich in der „Veranschaulichung im Unterricht“ bzw. fuer „wissenschaftliche Forschung“. Kommerzielle Zwecke sind untersagt.

(3) Der Teilnehmerkreis ist zu definieren (z.B. die Studierenden einer Lehrveranstaltung oder die Forscherkollegen einer Arbeitsgruppe) und der Zugang zu den Dokumenten ist mit einem Passwortschutz oder sonstigen geeigneten Vorkehrungen auf E-Learningplattformen sicherzustellen.
 

 

Für Rückfragen steht Ihnen in der Universitätsbibliothek – Zentralbibliothek – zur Verfügung :

Frau Ute Kurkowski (Tel. 880-5408; kurkowski@ub.uni-kiel.de)

 

Zur Information:
Gesetzesänderung vom 14.12.2012

 

 


Fragen zum Urheberrecht

Mit Knowledge Base Copyright Law (KB:Law©) online. steht ein neues Informationssystem zur Verfügung, das es Nutzer/innen ermöglicht, online Antworten auf praktische rechtliche Fragen im Zusammenhang mit digitalen Medien, vor allem dem Internet, zu erhalten. Über das Auskunftssystem können Informationen zielgruppen- und länderspezifisch sowie in mehreren Sprachen abgerufen werden.

 


Neuer Leitfaden zum Urheberrecht

Fragen zur praktischen Anwendung des Urheberrechts in Forschung und Lehre werden im folgendem hilfreichen Leitfaden (unter dem Titelstichwort "Leitfaden zum legalen Kopieren") beantwortet:
"Der richtige Umgang mit dem Urheberrecht - Leitfaden zum legalen Kopieren nach §§ 53 ff. UrhG", den der Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V. 2008 veröffentlicht hat. 


 

Urheberrechtsgesetz vom 1.1.2008

Den vollständigen Text des "Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte"vom 9. September 1965, zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 4 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897) finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zum Urheberrecht und zu den Auswirkungen der Regelungen finden Sie:


Freier Zugang zu Publikationen aus öffentlich geförderten Forschungsprojekten (1.2.2007)

Die u.a. auch von der Deutschen Forschungsgemeinschaft erhobene Forderung, dass die mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschung schnell frei zugänglich sein muss und daher die Publikation solcher Forschungsergebnisse möglichst schnell für jeden wissenschaftlich Arbeitenden über im Internet zugängliche Repositorien frei erreichbar sein sollen, wird auch vom Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ gestützt (s. dessen Pressemitteilung 01/07 vom 01. Februar 2007). 


 Weitere Informationen:

Informationen zum neuen UrhG im Semesterapparat der Universitätsibliothek ("Urheberrechtsgesetz")

Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"