Voraussetzungen für die Beantragung einer Benutzerkarte
Studierende (1) benötigen:
Studierendenausweis der CAU oder einer anderen Hochschule in Schleswig-Holstein sowie Personalausweis oder Pass.
Nicht-Studierende (2) benötigen:
Personalausweis mit eingetragenem Wohnsitz in Schleswig-Holstein
Statt des Personalausweises kann ein Pass mit aktueller Meldebestätigung über einen Wohnsitz in Schleswig-Holstein (auch 2. Wohnsitz) vorgelegt werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAU zusätzlich eine aktuelle Dienstbescheinigung mit Angabe über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Es muss eine jährliche Gebühr für die Berechtigung zur Ausleihe gezahlt werden. (Gebührensatzung)
Minderjährige (s. oben 2) benötigen zusätzlich eine unterschriebene Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten.


